Im Mannesmann-Prozess hat die Staatsanwaltschaft Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann vorgeworfen, vorsätzlich gegen das Aktienrecht verstoßen zu haben. Ackermann habe gewusst, dass nur die Hauptversammlung für die Aufsichtsratsvergütung zuständig sei, als er die Millionenprämie für den Mannesmann-Aufsichtsratschef Joachim Funk mitbeschlossen habe, sagte Staatsanwalt Johannes Puls am Donnerstag vor dem Düsseldorfer Landgericht. Ackermann könne sich somit nicht auf Unwissenheit berufen. Zum Beleg des Vorwurfs beantragte der Ankläger die Niederschrift der Hauptversammlung der Deutschen Bank von 1999 heranzuziehen. Zudem erhoben die Staatsanwälte neue Tatvorwürfe gegen die Angeklagten im Zusammenhang mit weiteren Prämienzahlungen, die bisher nicht Gegenstand der Anklage waren.(APA/dpa)