Sydney - Eine 13 Jahre alte Australierin darf sich mit richterlicher Erlaubnis einer Geschlechtsumwandlung unterziehen. Nach Ansicht eines Familiengerichts hätte "Alex" - so wird das Mädchen in den australischen Medien genannt - in der Pubertät andernfalls schwere psychische Belastungen zu erwarten. "Alex" darf zurzeit aber nur mit einer Hormonbehandlung beginnen, eine Operation ist vor ihrem 18. Geburtstag laut Gericht nicht zulässig. Das Mädchen, das einen staatlichen Vormund hat, soll von ihrem verstorbenen Vater wie ein Bub aufgezogen worden sein - ebenso von der Tante, bei der sie jetzt lebt. Den Antrag auf Geschlechtsumwandlung hatte die staatliche Fürsorge gestellt. (bri/DER STANDARD, Printausgabe 15.04.2004)