Diesen Job hätte sie gerne, werden sich viele gedacht haben, als sie am Montag hörten, dass sich die Mitglieder des Vorstandes der deutschen Bundesbank ihr Gehalt untereinander aushandeln und dann gegenseitig unterzeichnen. Die Unabhängigkeit der Bundesbank ist zwar ein hohes Gut, an das gerade die Politik im Zuge der Debatte um die Neubesetzung des Bankchefpostens erinnert werden muss. Aber diese Unabhängigkeit kann nicht so weit gehen, dass es schlicht keine gesetzliche Regelung wie für alle anderen gibt, für deren Lohn und Gehalt der Steuerzahler aufkommt.

Es ist erstaunlich, dass eine Institution wie die Bundesbank kein Aufsichtsgremium oder zumindest einen Ethikkodex hat wie die Europäische Zentralbank. Was gut und richtig ist, so ein Sprecher, müsse jedes Mitglied des Bundesbank-Vorstandes für sich selbst entscheiden. Wohin das führen kann, zeigt das Beispiel des bisherigen Bundesbank-Chefs Ernst Welteke. Es überschreitet schlicht die Grenze des Zulässigen, wenn sich jemand wie Welteke von ihm zur Aufsicht unterstellten Banken und Firmen zu Reisen zur Formel 1 nach Monte Carlo und ins Hotel Adlon nach Berlin einladen lässt. Auch hier sollten klare Regeln geschaffen werden. Immerhin ist Welteke nach öffentlichem Druck doch zurückgetreten, noch ehe die Justiz ihre Untersuchung abgeschlossen hat. Gleiches gilt für Arbeitsamtschef Florian Gerster, der wegen der Genehmigung umstrittener Beraterhonorare seinen Stuhl geräumt hat. Die Beträge, um die es hier ging, sind vergleichsweise gering gegen die Unterstützung, die in Österreich ein Karl-Heinz Grasser nahe stehender Verein für die Grasser-Homepage erhalten hat. Aber offenbar sind Unrechtsbewusstsein und Gefühl für Integrität in Deutschland doch ausgeprägter. (Alexandra Föderl-Schmid, Der Standard, Printausgabe, 20.04.2004)