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Karlheinz Grasser hat Grund zur Freude: Nach geltendem Recht würde die Homepage-Causa erst Ende 2008 verjähren.

Foto :Reuters
Wien - Von einer "Lex Grasser" berichtet die Stadtzeitung "Falter" in ihrer am Mittwoch erscheinenden Ausgabe. Unter dem Titel "Bundesabgabenordnung" verbirgt sich im Steuerreformpaket der Regierung ein neuer Passus, der wirkt, als wäre er maßgeschneidert auf Finanzminister Karl-Heinz Grasser und die Steueraffäre rund um seine Homepage.

Der Knackpunkt: Mit der Steuerreform werden diverse Verjährungsfristen bei Steuerfragen verkürzt. Bei ähnlichen Fällen wie der Homepage-Affäre etwa fing nach alter Rechtslage die Verjährungsfrist von fünf Jahren jedes Mal von neuem zum Laufen an, wenn die Behörde in der jeweiligen Causa tätig wurde. In Sachen Grasser prüfte die Finanz 2003, also wäre der Fall 2008 verjährt. Laut Novelle führen derartige Prüfungen - von speziellen Ausnahmen abgesehen - nun nicht mehr zu einem Neubeginn der Frist. Das Gesetz gilt rückwirkend. Tritt es wie geplant in Kraft, würde die Homepage-Angelegenheit schon 2006 verjähren, weil das Geld der Industriellenvereinigung ja fünf Jahre zuvor geflossen war.

Rechtsexperten

Der Falter konfrontierte mehrere prominente Rechtsexperten mit dem Sachverhalt (ohne davor den Namen Grasser zu erwähnen). Die Fachmänner bestätigten allesamt die gezogenen Schlüsse. "Der geschilderte Fall wäre im Jahr 2006 verjährt", urteilt etwa Karl Bruckner, Steuerspezialist der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. "Ihre Schlussfolgerungen sind richtig", sagt Karl-Werner Fellner, Richter am Verwaltungsgerichtshof.

Normalerweise erst 2008 Verjährung

Der politisch brisante Zusammenhang: Nach geltendem Recht würde die Homepage-Causa erst Ende 2008 verjähren. Spätestens zwei Jahre zuvor stehen aber Nationalratswahlen an. Wenn die Opposition diese gewinnt, drohen Grasser neue Probleme mit den Steuerfahndern: Ein roter oder grüner Finanzminister könnte die Behörden anweisen, die Affäre seines Vorgängers noch einmal aufzurollen. So geschehen beim Fall Androsch: Nachfolger Herbert Salcher brachte damals gegen seinen Vorgänger Hannes Androsch sogar eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft ein. Daraufhin begannen auch die Finanzbehörden, im Steuerfall Androsch von neuem zu ermitteln.

Sorgenfrei durch Novelle

Nach der angesprochenen Novelle der BAO im Zuge der Steuerreform wäre Grasser diese Sorgen los, weil sein Fall ja schon mit Ende 2006 verjähren würde. Laut Plan wird erst im Herbst 2006 gewählt, die neue Regierung wäre nicht vor dem Frühjahr 2007 im Amt.

Erst im März reingerutscht

Im Entwurf zur Steuerreform, den das Finanzministerium zur Begutachtung an Parlament, Landesregierungen und Kammern aussandte, fand sich noch kein Wort von den angesprochenen Passagen. Erst in die Regierungsvorlage, die der Ministerrat am 23. März beschloss, rutschte die Novelle der Bundesabgabenordnung plötzlich hinein. "Das ist durchaus üblich", heißt es dazu aus dem Büro Grasser. Doch selbst so mancher Interessenvertreter, den man als Urheber vermuten könnte, wundert sich. "Ich bin über die Neuerungen überrascht", sagt der Kämmerer Bruckner: "Wir haben die Fristverkürzungen jedenfalls nicht angeregt."

Grasser-Sprecherin: "Kein Zusammenhang"

"Die Neuerungen stehen keinenfalls mit speziellen Steuerfällen in Zusammenhang", sagt dazu eine Sprecherin Grassers: "Ein Zusammenhang mit der persönlichen Steuerpflicht des Herrn Bundesminister Grasser ist auf das Schärfste zurückzuweisen." Das vorgerechnete Beispiel bezeichnet sie als "unwarscheinlich", den Zusammenhang mit dem Ende der Legislaturperiode als "unzulässig".

Die gesamte Geschichte erscheint in der kommenden Ausgabe des "Falter" .