Recht auf Züchtigung
Geschlechterpolitik
Frauenfeindlicher Imam kann nach Frankreich zurückkehren
Nach vorübergehender Abschiebung nach Algerien
Lyon - Ein vor zwei Tagen wegen frauenfeindlicher
Äußerungen nach Algerien abgeschobener Imam kann nach Frankreich
zurückkehren. Das Verwaltungsgericht von Lyon setzte am Freitag die
Abschiebungsverfügung gegen den Prediger Abdelkader Bouziane, der 16
Kinder mit französischer Staatsangehörigkeit hat, außer Kraft. Mit
seiner Entscheidung ermöglicht es dem Imam, gegen die Abschiebung
inhaltlich juristisch vorzugehen. Innenminister Dominique de Villepin
hatte den Algerier im Schnellverfahren abschieben lassen, ohne dessen
Anwalt die Chance zum Einspruch zu geben.
Der Imam von Venissieux bei Lyon hatte sich in einem Interview zur
Polygamie bekannt und erklärt: "Das Schlagen der Frau wird vom Koran
erlaubt." Der Mann dürfe eine untreue Frau hart schlagen, damit sie
Angst habe, aber nicht ins Gesicht oder auf den Oberkörper. Außerdem
hatte der Imam den Wunsch geäußert, dass die ganze Welt muslimisch
werde, sich aber gegen Terrorismus ausgesprochen. In einem anderen
Interview hatte der Imam das islamische Recht auf Züchtigung erklärt,
aber zugestanden, dass körperliche Gewalt in Frankreich verboten sei.
Frankreich hatte zuvor bereits ein Dutzend radikale Imame ohne
Medienrummel abgeschoben. (APA/dpa)