Wien - Die Arbeiterkammer (AK) hat das Informationsverhalten heimischer Immobilienmakler unter die Lupe genommen und dabei eine Reihe von Mängeln entdeckt: Die Wohnungsanzeigen seien dürftig, der Zustand der besichtigten Wohnungen sei oft viel schlechter als zuvor telefonisch beschrieben.

Österreich sei nicht nur Spitzenreiter in Sachen Provisionen, "auch die Informationsqualität ist sehr mangelhaft", kritisierte AK-Präsident Herbert Tumpel am Sonntag. Tumpel fordert gesetzlich vorgeschriebene Mindestangaben bei den Wohnungsinseraten und Verbesserungen beim Rücktrittsrecht zu Gunsten der Verbraucher.

200 inserierten Mietwohnungen kontrolliert

Die AK hat in den vergangenen Monaten bei 200 von Maklern inserierten Mietwohnungen in Wien telefonische Erhebungen und Wohnungsbesichtigungen durchgeführt.

Bei 82 Prozent der von den gewerblichen Vermittlern geschalteten Inserate wird laut AK nicht angegeben, ob ein befristetes oder unbefristetes Mietverhältnis angeboten wird. In jedem fünften Inserat fehlt die Zimmeranzahl, bei jedem vierten die Größenangabe.

63 Prozent der Einschaltungen enthalten keine Information über das Stockwerk, 85 Prozent keine über die Heizungsart. Eine Aufschlüsselung zwischen Nettomiete und Betriebskosten fehlt bei fast jeder fünften Anzeige.

Mangelnde telefonische Auskunft

Mangelhaft sei auch die Information über das Telefon, befindet die AK. Ein Fünftel der Vermittler könne am Telefon nicht zu sagen, welcher Mietzins (Richtwert-, angemessen, frei) angewendet wird.

Bei rund 40 Prozent der Wohnungsbesichtigungen ergäben sich "Widersprüche zwischen Telefonauskünften und tatsächlichem Zustand" der angebotenen Wohnung. In rund 90 Prozent wurde vorab kein Mietvertragsentwurf übermittelt, obwohl dies von den AK-Testern gewünscht worden sei.

Makler sollten verpflichtet werden, bei Inseraten Mindestangaben zu machen und vor Vertragsabschluss ein Wohnungsbeschreibungsblatt vorzulegen, fordert AK-Chef Tumpel nun. Verstößt ein Makler gegen diese Vorgaben, soll es einen Abschlag auf die Provision geben.

Verbessertes Rücktrittsrecht

Darüber hinaus soll das Rücktrittsrecht für die Wohnungsinteressenten verbessert werden. Der Verbraucher solle binnen drei Tagen vom Vertrag zurücktreten können - auch dann, wenn er ihn erst am Tag nach der erstmaligen Besichtigung unterschrieben hat. Nach der heutigen Rechtslage gibt es für diesen Fall kein Rücktrittsrecht mehr.

Erst vor zwei Wochen hatte die AK die Höhe der österreichischen Maklerprovisionen kritisiert und eine Absenkung der Provisions-Obergrenze auf deutsches Niveau verlangt. (APA)