Wien - Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, hat das Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung gegen Matthias Winkler, den Kabinettschef von Finanzminister Karl-Heinz Grasser, erlassen. Winkler ist ab sofort die Behauptung verboten, das Internet-Unternehmen FirstInEx habe den Vertrag zur Erstellung von Grassers Homepage nicht ordnungsgemäß erfüllt. Im Zuge der Homepage-Affäre und deren Verwendung durch den "Verein zur Förderung der New Economy" hatte dessen Obmann Winkler behauptet, der Vertrag mit FirstInEx sei aufgrund der mangelhaften Erfüllung durch das Unternehmen beendet worden. Der Rechtsanwalt der FirstInEx, Michael Brand, erklärt dazu laut "profil": "In seiner Beweisführung kommt das Gericht zum Ergebnis, dass es geradezu strafrechtliche Tatbestände berühren würde, wenn - wie Winkler behauptet - schwere Mängel vorhanden gewesen wären und der Verein trotzdem gezahlt hätte." (APA)