Inland
Einstweilige Verfügung gegen Grassers Kabinettschef Winkler
Darf nicht mehr behaupten, FirstInEx habe Vertrag zur Erstellung von Grassers Homepage nicht erfüllt
Wien - Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner Montag
erscheinenden Ausgabe berichtet, hat das Handelsgericht Wien eine
einstweilige Verfügung gegen Matthias Winkler, den Kabinettschef von
Finanzminister Karl-Heinz Grasser, erlassen. Winkler ist ab sofort
die Behauptung verboten, das Internet-Unternehmen FirstInEx habe den
Vertrag zur Erstellung von Grassers Homepage nicht ordnungsgemäß
erfüllt. Im Zuge der Homepage-Affäre und deren Verwendung durch den "Verein
zur Förderung der New Economy" hatte dessen Obmann Winkler behauptet,
der Vertrag mit FirstInEx sei aufgrund der mangelhaften Erfüllung
durch das Unternehmen beendet worden. Der Rechtsanwalt der FirstInEx,
Michael Brand, erklärt dazu laut "profil": "In seiner Beweisführung
kommt das Gericht zum Ergebnis, dass es geradezu strafrechtliche
Tatbestände berühren würde, wenn - wie Winkler behauptet - schwere
Mängel vorhanden gewesen wären und der Verein trotzdem gezahlt
hätte." (APA)