Wien - "Enttäuscht" zeigt sich das Präsidium des Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft (FFF) über den Gesetzesentwurf zur Reform der Forschungsförderlandschaft. Kritik äußerte das Gremium in einer Aussendung am Dienstag an der nicht ausreichenden Verankerung der Wirtschaft in der neuen Forschungsförderungs-GmbH (FFG), der mangelnden Berücksichtigung der Sozialpartner, der nicht klaren Definition der Entscheidungsstrukturen und der fehlenden Absicherung der Objektivität und Unabhängigkeit der Förderentscheidungen. Die Dominanz der öffentlichen Hand in den Entscheidungsgremien der GmbH führe zu einer "Rückverstaatlichung der Forschungsförderung".

So sei den Empfehlungen der Fonds-Evaluierung nicht gefolgt worden, wonach sich die öffentliche Hand auf die Vorgabe von strukturellen Zielen beschränken solle, kritisiert der FFF. Die FFG im alleinigen Eigentum des Bundes sei "auf allen Entscheidungsebenen von der öffentlichen Verwaltung dominiert: Eigentümerschaft, Aufsichtsrat, Geschäftsführung, Finanzausstattung, Richtlinienkompetenz und mittelbar auch die Förderentscheidung." Und: "Die vorgeschlagene Konstruktion einer GmbH mit einem Aufsichtsrat ohne definierte Entscheidungskompetenz, mit einer Bestellung der Geschäftsführer durch Minister, einer Installierung von Beiräten ohne gesetzlichen Auftrag - gesichert nur für eine Übergangsfrist - enthält alle Voraussetzungen für problematische Entwicklungen, die sich aus derartigen unklaren Strukturen ergeben."

Auf die operative Ebene beschränkt

Umgekehrt fehlen dem FFF die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer und der Landwirtschaft in den strategischen und operativen Gremien der neuen Förderorganisation. Außerdem beschränke sich die "Reform" nur auf die operative Ebene: Mit der gewählten Konstruktion werde die Zersplitterung der Kompetenz für Forschung und Entwicklung auf vier Ministerien sogar auf die operative Ebene transferiert. "Damit wird eine von vielen festgestellte Schwäche des österreichischen Innovationssystems durch die Reform nicht beseitigt, sondern sogar institutionell zementiert", so der FFF.

Unabhängigkeit unzureichend gesichert

Nicht ausreichend gesichert sieht der FFF auch die Unabhängigkeit der Förderentscheidungen. Diese finde sich nur im erläuternden Text erwähnt, sei im Gesetzesentwurf selbst jedoch nicht abgesichert. Seine Hoffnungen setzt der Fonds nun in den Begutachtungsprozess, in dem man Vorschläge zur Beseitigung dieser "maßgeblichen Schwächen" unterbreiten werde.

Durch die Reform werden vier wirtschaftsnahe Forschungsfördereinrichtungen in die neue FFG fusioniert, deren siebenköpfiger Aufsichtsrat mehrheitlich und die zwei Personen umfassende Geschäftsführung vollständig von Ministern berufen werden. Infrastrukturminister Hubert Gorbach (F) hatte den Bestellmodus mit dem Hinweis auf die "Letztverantwortung" der Minister verteidigt. (APA)