Weltweit
Bertelsmann, über die Sparte BMG selbst im weltweiten Musikgeschäft aktiv, hatte mitten im Internet-Hoch mit ansehen müssen, wie die Tauschbörse Napster florierte. Kostenlos wechselten Mio. von Musikfans ihre Lieblingshits untereinander aus. Bertelsmann hatte die Gefahr der Piraterie, die noch heute der Musikindustrie sinkende Umsätze beschert, schnell erkannt.
Künstlich am Leben gehalten
Mit zweckgebundenenden Darlehen wollte das Unternehmen Napster in einen voll lizenzierten Dienst umwandeln. Die Konkurrenz sieht das Engagement der Gütersloher völlig anders. Bertelsmann habe die illegale und damals bereits in die Insolvenz gegangene Tauschbörse mit dem Kredit künstlich am Leben gehalten. Die Musikindustrie habe dadurch Milliardenverluste erlitten. Den entstandenen Schaden beziffern die Kläger auf 17 Mrd. US-Dollar.
Nichts Illegales getan
Der Konzern habe zwar den Kredit gegeben, aber nichts Illegales getan und somit auch keinen Schaden verursacht, hält Bertelsmann dagegen. Bertelsmann habe nie Einfluss auf Napster und dessen Handeln ausüben könne, geschweige denn auf die Napster-Nutzer. Auch habe der Gütersloher Konzern nie wirtschaftlich von der Kreditvergabe profitiert, sondern habe - im Gegenteil - Geld verloren.
Anders als im Streit um die Anteile der Ex-Manager für den Gewinn bringenden AOL-Europe-Verkauf sind die Mienen beim größten europäischen Medienkonzern diesmal jedoch etwas entspannter. Bei der Auseinandersetzung mit Jan Henric Buettner und Andreas von Blottnitz musste Bertelsmann schließlich einsehen, vor einem Gericht im kalifornischen Santa Barbara die schlechteren Karten in der Hand zu haben und willigte nolens volens in die außergerichtlich verhandelte 160-Mio.-Summe ein.
"Wir sind überzeugt, dass die Klagen jeder Grundlage entbehren"
Obwohl es auch in dem neuen Rechtsstreit wieder in Kalifornien vor Gericht geht, scheinen mehr Trümpfe in den Händen der Bertelsmänner zu stecken. Die Gütersloher Juristen um Chefsyndikus Ulrich Koch haben Klageabweisung beantragt. "Wir sind überzeugt, dass die Klagen jeder Grundlage entbehren", sagte ein Konzernsprecher. Tatsächlich hatte die Chefrichterin des Bundesbezirksgerichtes in San Francisco, Marilyn H. Patel, bereits in einem früheren Verfahren gegen den damaligen Napster-Mehrheitseigner Hummer Winblad die Argumentationskette der Klägerseite verworfen.