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Spürbare Erhöhung der Gebühren für die bestehenden 2400 Schanigärten seien fix

Foto: Reuters/ ALEX HALADA
Wien - Vizebürgermeister Sepp Rieder und Wirtschaftskammer-Präsident Walter Nettig haben Dienstagnachmittag erneut über eine Schanigartenregelung verhandelt. Zu einer Einigung ist es allerdings nicht gekommen, die Positionen, wie viel die Wiener Wirte künftig für die wertvollen Flächen für den Gartenbetrieb zahlen sollen, liegen "noch zu weit auseinander".

Man brauche jetzt eine "Nachdenkpause", sagt Rieder im STANDARD-Gespräch. Fix sei, dass mit einer spürbaren Erhöhung der Gebühren für die bestehenden 2400 Schanigärten dem Wildwuchs an Sesseln und Tischen in Fußgängerzonen und auf Gehsteigen Einhalt geboten werden soll. Ein Versuch, der seit Jahren unternommen wird, aber noch nie gelungen ist. Die Diskussion um Hürdenläufe, wie sie Fußgänger beispielsweise Am Lugeck oder am Graben bewältigen müssen, beginnt jedes Jahr aufs Neue.

Gebühren abhängig von der Größe des Gastgartens

Übereinstimmung herrsche zwischen der Stadt Wien und der Kammer, so Rieder, dass die Gebühren auch von der Größe des Gastgartens abhängig sein sollen. Dies auch, um eine Relation zwischen der Größe eines Restaurants und des dazugehörigen Schanigartens herzustellen. Es gibt Minilokale, die im Sommer in Riesengärten bewirten. Gezahlt wird künftig nach Monaten, in denen der Schanigarten in Betrieb ist, nicht mehr als Jahrespauschale.

Rieder versichert nach den bisherigen Verhandlungen, dass bestehende Genehmigungen für Gastgärten aufrecht blieben - allerdings müssen die Betreiber mit höheren Gebühren rechnen. Eine Rechnung, die möglicherweise die Gäste mit höheren Bier- oder Kaffeepreisen begleichen werden müssen, hieß es dazu schon im Vorfeld der Verhandlungen.

Mindestdurchgangsbreite für Fußgänger

Mehr Augenmerk soll auch darauf gelegt werden, dass die Schanigärten dem Stadtbild entsprechen. Dafür gibt es bereits Richtlinien des Planungsressorts, die vorsehen, dass eine Mindestdurchgangsbreite für Fußgeher auf Gehsteigen erhalten bleiben muss. Oder dass Bodenmarkierungen die Grenzen eines Schanigartens anzeigen müssen. Dies, um zu verhindern, dass die Tische klammheimlich Stück um Stück verrückt werden und damit der Schanigarten wächst und wächst.

Vizebürgermeister Rieder kündigte an, dass bei der Bewilligung eines großen, vom Bezirksamt bewilligten Schanigartens Am Lugeck, neuerlich geprüft wird, ob alle Auflagen eingehalten wurden. Es sei nicht sicher, ob dieser "stadtbildverträglich" sei und ob dort ausreichend Platz für Fußgänger sei. (aw; DER STANDARD, Print-Ausgabe, 28.04.2004)