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Ach, ein dräuend Schatten hängt über den Häuptern von Tie Break (Bild) ... und er hat die Form von Waterloo & Robinson

Foto: APA/ORF/Ali Schafler

Wien - Das Austro-Pop-Duo Waterloo & Robinson hat am Donnerstag in Feldkirch eine Klage gegen Österreichs Song Contest-Teilnehmer Tie Break und gegen deren Produzenten eingebracht. Weil das Siegerlied "Du bist" acht Sekunden länger als die in den Bestimmungen erlaubten drei Minuten sei, wurde eine einstweilige Verfügung beantragt, Tie Break die Teilnahme am Song Contest zu untersagen.

ORF-Unterhaltungschef Edgar Böhm kommentiert eine entsprechende Meldung der Kronen Zeitung von Freitag mit einem schriftlichen Statement: "Der ORF stellt fest, dass die minimale Überschreitung des Zeitlimits bei der Performance des Liedes "Du bist' im Rahmen von "song.null.vier" am 5. März 2004 keinen Disqualifikationsgrund dargestellt hat. Dies deshalb, da die EBU-Regeln eine Zeitüberschreitung nicht als absoluten Disqualifikationsgrund kennen. Darüber hinaus wird festgestellt, dass im Rahmen des internationalen Wettbewerbs am 15. Mai 2004 in Istanbul der Song das Zeitlimit nicht überschreiten wird."

Gelassenheit

Die Boygroup lässt sich durch die Klage zwei Wochen vor dem Song Contest "nicht beeindrucken", wie Tie Breaker Thomas Elzenbauer betonte, "Unsere Koffer sind gepackt". Das Lied sei in Istanbul schon vorgestellt und zugelassen worden, ohne dass irgendwelche Einwände erhoben worden seien. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da irgendein Problem geben wird", meint auch Tommy Pegram.

"Waterloo & Robinson haben uns die Hand gegeben und viel Glück gewünscht", ist das Trio irritiert über die Kehrtwendung der Konkurrenten, die in der Österreich-Ausscheidung den zweiten Platz belegt hatten. "Es ist schon seltsam, dass die Klage erst jetzt eingebracht wurde." Ganz gelassen gibt sich der Band-Älteste Stefan di Bernardo: "Wir finden es witzig."(APA)