Nach Erweiterung schwieriger für Asylsuchende
Zum einen wird es mit der Erweiterung für die Flüchtlinge schwieriger, Asyl in Österreich zu bekommen. Mit dem Beitritt übernehmen die neuen EU-Mitglieder die so genannte "Dublin II-Verordnung". Diese sieht vor, dass Flüchtlinge nur in einem Land einen Asylantrag stellen dürfen und dieser auch dort behandelt werden muss. Gleichzeitig werden die Neo-Mitglieder als "sichere Herkunftsländer" eingestuft.
Lager geräumt?
Zum anderen gibt es die Vermutung, dass Flüchtlingslager in Tschechien und Polen noch vor der Erweiterung geräumt würden. "Dieser Verdacht ist leider nicht von der Hand zu weisen", so Innenminister Ernst Strasser (V) dazu im "Kurier" (Freitag-Ausgabe).
Mit dem 1. Mai tritt aber auch die neue innerösterreichische Regelung für die Unterbringung von Asylwerbern in Kraft. Zuständig sind dann die Länder. Das neue Quartier des Roten Kreuzes in Wien-Brigittenau geht freilich noch auf das Innenministerium zurück. Noch am letzten Tag der Zuständigkeit habe man ein Quartier organisiert und dem Roten Kreuz zur Verfügung gestellt, das entsprechend einer Vereinbarung aus dem Februar die Betreuung der Betroffenen übernimmt, so Ressortsprecher Johannes Rauch im Gespräch mit der APA.