GIS urgiert neues Gesetz
Eine zeitgerechte Bearbeitung der Anträge durch die GIS sei nur mit der Umsetzung des neuen Gesetzes, das die Bearbeitung der Anträge wesentlich vereinfache, möglich, sagte GIS-Geschäftsführer Jürgen Menedetter am Montag zur APA. In den vergangenen zwei Monaten seien rund 10.000 Ansuchen auf Telefongrundgebühr-Befreiung von der GIS nicht rechtzeitig zugestellt worden. Da bei der Telekom Austria keine nachträgliche Gutschrift möglich sei, seien die Antragsteller um ihre Gutschrift umgefallen, bestätigte Menedetter einen entsprechenden Bericht des heutigen "Kurier".
180.000 Anträge
Die nur 26 GIS-Mitarbeiter müssten derzeit jährlich 180.000 Anträge doppelt - hinsichtlich der Befreiung von Rundfunkgebühr und Telefongrundgebühr - bearbeiten, kritisierte Menedetter. Daher komme es zu diesen Verzögerungen. Das neue Gesetz würden den Arbeitsaufwand wesentlich vermindern, da diese Anträge dann auf einmal bearbeitet werden könnten.
Strittig
"Einige Punkte bei der Novelle wie etwa die Frage einer rückwirkenden einmaligen Auszahlung sind noch strittig. Wir gehen aber davon aus, dass die Novelle im Sommer gleichzeitig mit dem Budgetbegleitgesetz beschlossen wird", hieß es am Montag auf APA-Anfrage aus dem Infrastrukturministerium. Zwischenzeitlich werde derzeit mit der Telekom Austria und der GIS eine Übergangslösung verhandelt, wonach die Antragsteller zumindest in jenem Monat, in dem sein Bescheid bewilligt werde, die Gutschrift für die Telefongrundgebühr-Befreiung erhalte, und nicht erst im Folgemonat. Damit hoffe man, einen Großteil der Betroffenen abfangen zu können. Derzeit erhielten die Betroffenen als "Schadensersatz" Warengutscheine, was aber "keine Lösung auf Dauer" sein könne.
300.000 Personen von der Telefongrundgebühr befreit