Und dass jemand wegen dieser Untätigkeit im Glauben lebte – und auch immer wieder bei Gesprächen mit ranghohen Beamten darin bestätigt wurde –, nichts Unrechtes zu tun, kann die Behörde keine Rücksicht nehmen. Wenn sie irgendwann einmal plötzlich aktiv wird.
Trümmern einer Geschäftsidee
Der Wiener Unternehmer Peter Thiem steht deshalb nun vor den Trümmern einer Geschäftsidee, zu der ihm – vor 14 Jahren – Beamte gratulierten, deren Nachfolger nun Strafbescheide erteilen. Denn Thiem, Geschäftsführer der Firma "Movelight" erhellt – unter anderem – Gehsteige.
Mit auf das Trottoir projizierten, meist kreisenden oder sonstwie bewegten Werbesujets macht Thiem in der Innenstadt gute Geschäfte. Und wie das in Wien so Brauch ist, stattete der Werber, als er einst begann, Gehsteige anzustrahlen, auch den zuständigen Beamten Höflichkeitsbesuche ab: "Man sagte mir, das sei kein Problem."
Strafbescheide
Ist es aber doch: Seit kurzem erhalten jene Unternehmen, die Thiems Projektoren benutzen, nämlich Strafbescheide. Grund: manchmal "Gefährdung des Straßenverkehrs". In Fußgängerzonen. Oder, so Thiem, "eine fehlende Gebrauchsabgabenbescheinigung." Bloß: Letztere betrifft Objekte. Also Schilder und Tafeln. Thiem: "Licht ist aber kein Objekt."
Auf Standard-Anfrage in der die Strafebescheide ausstellenden MA 46 (Verkehrsorganisation) wird aber ein anderes Gesetz zitiert: Laut Paragraf 82 der StVO gehört Werbung auf der Straße (ob körperlich, akustisch oder durch Licht, wird nicht spezifiziert) zu jedenfalls genehmigungspflichtigen Aktivitäten im öffentlichen Raum.
Dass das erst nach 14 Jahren erkannt wird, irritiert im Ressort von Planungsstadtrat Rudolf Schicker (SP) niemanden: "Es wurde halt nie angezeigt", sagt Schickers Sprecher – und die zuständige Beamtin ergänzt: "Aber wenn wir Anzeigen bekommen, müssen wir natürlich handeln."