Die Geschworenen erkannten allerdings auf Totschlag, der 39-Jährige Mann erhielt dafür zehn Jahre Haft. Staatsanwalt Josef Holzleithner bekämpfte dieses Urteil, da er weit und breit keinen Hinweis entdecken konnte, dass der Beschuldigte - wie vom Gericht angenommen - die Studentin in einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung über eine Kaimauer ins Wasser geworfen hatte. Für ihn gab es keinen Zweifel am vorsätzlichen Mord, "zumal er noch ihren Kopf so lange unter Wasser hielt, bis er sicher sein konnte, dass sie tot war", wie er in seinem Rechtsmittel darlegte.
Gesamte Beweisverfahren muss wiederholt werden
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob das Ersturteil tatsächlich aus formalen Mängeln auf und ordnete einen zweiten Rechtsgang an. Diesen wird diesmal Richter Walter Stockhammer leiten. "Die Verhandlung ist vom 16. bis zum 18. Juni anberaumt", erklärte er am Dienstag im Gespräch mit der APA.