Der Tod der 22-jährigen Wiener Medizinstudentin Barbara E. wird Mitte Juni im Straflandesgericht neu aufgerollt. Ihr Freund Alfonso B. - um 17 Jahre älter, verheiratet und Vater von vier Kindern - hatte sich schon im Vorjahr wegen Mordes vor Geschworenen verantworten müssen: Die Anklage legte ihm zur Last, die junge Frau am 8. Oktober 2002 bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und in der Neuen Donau ertränkt zu haben, nachdem sie sich von ihm getrennt hatte und nicht zu ihm zurückkehren wollte.

Die Geschworenen erkannten allerdings auf Totschlag, der 39-Jährige Mann erhielt dafür zehn Jahre Haft. Staatsanwalt Josef Holzleithner bekämpfte dieses Urteil, da er weit und breit keinen Hinweis entdecken konnte, dass der Beschuldigte - wie vom Gericht angenommen - die Studentin in einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung über eine Kaimauer ins Wasser geworfen hatte. Für ihn gab es keinen Zweifel am vorsätzlichen Mord, "zumal er noch ihren Kopf so lange unter Wasser hielt, bis er sicher sein konnte, dass sie tot war", wie er in seinem Rechtsmittel darlegte.

Gesamte Beweisverfahren muss wiederholt werden

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob das Ersturteil tatsächlich aus formalen Mängeln auf und ordnete einen zweiten Rechtsgang an. Diesen wird diesmal Richter Walter Stockhammer leiten. "Die Verhandlung ist vom 16. bis zum 18. Juni anberaumt", erklärte er am Dienstag im Gespräch mit der APA.

Das gesamte Beweisverfahren muss wiederholt werden. Dem Richter ist es auch gelungen, eine Zeugin aufzutreiben, die im ersten Verfahren noch als unbekannten Aufenthalts gegolten hatte. Sie soll darüber Auskunft geben können, ob Alfonso B. seine jüngere Freundin zur Abtreibung gezwungen hatte, nachdem er sie geschwängert hatte. (APA)