Änderungen beim Erbschaftsrecht und bei Erwachsenen-Adoptionen wurden Dienstag im Ministerrat beschlossen. Voraussetzung für die Adoption eines ausländischen Staatsbürgers soll eine fünf Jahre dauernde häusliche Gemeinschaft sein. Im Erbschaftsrecht wird das mündliche Testament eingeschränkt. Es soll künftig nur noch in Notfällen (wenn Lebensgefahr besteht) möglich sein. Erbrechtlich besser gestellt werden kinderlose Witwen: Sie erhalten auch das Erbteil von Nichten und Neffen. (APA/DER STANDARD; Printausgabe, 5.5.2004)