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Seit April ermöglicht ein Paragraf holländische Pestizide in Österreich - dadurch seien massenhaft neue Pestizide im Handel- Sicherheitshinweise sind nur in holländischer Sprache angegeben

Foto: APA/ Peter Foerster

Wien - Die Umweltschutzorganisation Global 2000 und die Grünen kritisierten am Mittwoch die Unwissenheit des Landwirtschaftsministeriums bezüglich der Zulassung von Pestiziden. Rund 800 Pestizide sind seit April in Österreich erlaubt, ohne dass bekannt wäre, für welche Kulturen diese angewendet werden dürfen.

Keine genaue Auskunft über Verwendung

Das Ministerium könne keine Auskunft darüber geben, für welche Gemüsen und Obstsorten die niederländischen Pestizide zugelassen seien, erklärte Global 2000 auf eine parlamentarische Anfrage von SPÖ-Umweltsprecherin Ulli Sima.

Keine Chance für Bauern an Information zu kommen

In der Anfrage habe Pröll lediglich auf eine Internetadresse der niederländischen Behörden verwiesen, wo sämtliche zugelassene Produkte aufgelistet seien. Eine "gezielte Abfrage nach Kulturen" sei dort aber nicht möglich, sagte der Minister. "Wenn nicht einmal das Landwirtschaftsministerium diese unüberschaubare Vielzahl von Pestiziden benennen kann, wie sollen dann die Bauern mit der völlig verworrenen Situation umgehen", meinte Burtscher.

Grüne wollen ersatzlose Streichung des Paragrafen

Die Grünen forderten eine sofortige, ersatzlose Streichung des Paragrafen 12 Absatz 10 des Pflanzenschutzmittelgesetzes. Demnach können Pflanzenschutzmittel, die in einem beliebigen EU-Mitgliedsland zugelassen sind, auch in Österreich zugelassen werden. Seit April seien dadurch massenhaft holländische Pestizide auf dem österreichischen Markt und damit auch auf den Feldern und demnächst in den österreichischen Produkten, erklärten die Grünen. Diesbezügliche Abkommen gebe es derzeit mit Deutschland und Holland.

Sicherheitshinweise in holländischer Sprache

Besonders kritisch sei die Lage bei Direktimporten von Pflanzenschutzmitteln, weil die Sicherheitshinweise in holländischer Sprache seien. "Dadurch können lebenswichtige Informationen von den Anwendern nicht gelesen werden", so Pirklhuber. "Wir sind jederzeit zur Einberufung eines Landwirtschaftsausschusses bereit, damit der entsprechende Paragraf im Pflanzenschutzmittelgesetz gestrichen und dieser gefährliche Lapsus baldigst repariert werden kann", sagte Pirklhuber.

Andere Werte in Österreich als in den Niederlanden

"Pestizide, die ohne Risikobewertung im Hinblick auf die speziell österreichischen Produktionsbedingungen zugelassen werden und die nicht einmal in den österreichischen Labors nachgewiesen werden können, haben nichts auf unseren Feldern zu suchen," sagte der Landwirtschaftssprecher der Grünen, Wolfgang Pirklhuber. "Auch hinsichtlich der Höchstwerte für Rückstände von Pestiziden in den Produkten herrscht totale Verwirrung, weil unklar ist, ob nun die österreichischen oder die niederländischen Werte gelten."

Erlass zur Höchstwerteverordnung in Vorbereitung

Wie die AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) heute bekannt gab, gilt der österreichische Höchstwert, wenn ein Pflanzenschutzmittel bei einer bestimmten Kultur in den Niederlanden und in Österreich in dergleichen Form zugelassen ist. Sei der Wirkstoff in den Niederlanden zugelassen und gebe es in Österreich keine Indikation, dann komme der niederländische Höchstwert zur Anwendung.

Es bestehe die Möglichkeit, Produkte, die einen aus österreichischer Sicht nicht erwünschten Wirkstoff enthalten, über eine Verbotsverordnung nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz für die Inverkehrsetzung in Österreich auszuschließen, erklärte die AGES. Ein Erlass zur Höchstwerteverordnung von Schädlingsbekämpfungsmittel werde derzeit vom Gesundheitsministerium vorbereitet. Die AGES sei im Bedarfsfall in der Lage, binnen kurzer Zeit die entsprechenden niederländischen Wirkstoffe nachzuweisen.(APA)