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Caroline von Monaco will ihrer Tochter Charlotte Casiraghi (im Bild)die Jagd durch Fotografen, die sie selbst seit ihrer Kindheit erdulden musste ersparen

Foto: APA/ Niviere/Villard

Karlsruhe - Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz der Kinder von Prominenten vor Bildveröffentlichungen gestärkt. Das Karlsruher Gericht gab in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil der Tochter von Caroline von Monaco, Charlotte Casiraghi, in einem Streit mit der Zeitschrift "Echo der Frau" im Wesentlichen Recht.

Das Blatt hatte vor rund zwei Jahren ein Foto von Charlotte Casiraghi veröffentlicht, das die damals 15-Jährige zusammen mit ihrer Mutter bei einem Gala-Abend nach dem Pferderennen in Vincennes bei Paris zeigte. Allerdings befasste sich der - inzwischen ebenfalls rechtskräftig untersagte - Text nicht mit dem Gala-Abend, sondern ausschließlich mit dem Aussehen der jungen Frau.

Illustration persöhnlicher Angelegenheiten

Laut BGH darf die Presse zwar auch Fotos von Begleitern äußerst prominenter Zeitgenossen - die von der Rechtsprechung als "absolute Personen der Zeitgeschichte" eingestuft werden - verbreiten, wenn beide gemeinsam in der Öffentlichkeit auftreten. Etwas anderes gelte allerdings, wenn das Bild nur der Illustration eines Artikels diene, der sich ausschließlich mit persönlichen Angelegenheiten beschäftige.

Damit wäre zwar wohl ein Bericht nebst Foto über den Gala-Abend zulässig gewesen. Da sich "Echo der Frau" aber fast nur mit dem Aussehen und den angeblichen Gedanken der 15-Jährigen beschäftigt habe, sei das Persönlichkeitsrecht der - minderjährigen und daher besonders schutzbedürftigen - Klägerin verletzt. Der BGH fügte allerdings an, dass eine spätere Veröffentlichung des Fotos im Zusammenhang mit einem anderen "zeitgeschichtlichen Ereignis" immerhin denkbar sei.(APA)