Karlsruhe - Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz der Kinder von Prominenten vor Bildveröffentlichungen gestärkt. Das Karlsruher Gericht gab in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil der Tochter von Caroline von Monaco, Charlotte Casiraghi, in einem Streit mit der Zeitschrift "Echo der Frau" im Wesentlichen Recht.
Das Blatt hatte vor rund zwei Jahren ein Foto von Charlotte Casiraghi veröffentlicht, das die damals 15-Jährige zusammen mit ihrer Mutter bei einem Gala-Abend nach dem Pferderennen in Vincennes bei Paris zeigte. Allerdings befasste sich der - inzwischen ebenfalls rechtskräftig untersagte - Text nicht mit dem Gala-Abend, sondern ausschließlich mit dem Aussehen der jungen Frau.
Laut BGH darf die Presse zwar auch Fotos von Begleitern äußerst prominenter Zeitgenossen - die von der Rechtsprechung als "absolute Personen der Zeitgeschichte" eingestuft werden - verbreiten, wenn beide gemeinsam in der Öffentlichkeit auftreten. Etwas anderes gelte allerdings, wenn das Bild nur der Illustration eines Artikels diene, der sich ausschließlich mit persönlichen Angelegenheiten beschäftige.