Thapa: Ausweg für die aktuelle politische Krise - Erneut Berichte über Massenentführungen - 18 Maoisten getötet
Redaktion
,
Kathmandu - Der nepalesische Regierungschef Surya
Bahadur Thapa hat am Freitag seinen Rücktritt bekannt gegeben. In
einer Radio- und Fernsehansprache erklärte Thapa, er habe seinen
Rücktritt eingereicht, um auf diese Weise einen Ausweg für die
aktuelle politische Krise des Landes zu finden. Thapa hatte sein Amt
vor knapp einem Jahr angetreten.
Seit Wochen dauern Proteste der Opposition in Nepal an; die
Demonstranten fordern die Wiedereinführung der Demokratie. Der
nepalesische König Gyanendra hatte im Oktober 2002 die gewählte
Regierung wegen "Inkompetenz" entlassen und ein Übergangskabinett
eingesetzt.
18 Maoisten getötet
In der Zwischenzeit gaben Sicherheitskräfte bekannt, dass 18 Maoisten-Rebellen getötet wurden. Aufständische
hätten bei verschiedenen Anschlägen am Mittwoch und Donnerstag einen
Soldaten getötet und drei Menschen verletzt, berichtete die Zeitung
"Kathmandu Post" am Freitag. Außerdem sei es wiederholt zu
Massenentführungen gekommen. Die entführten Dorfbewohner, Lehrer und
Schüler sollten als "lebendes Schutzschild" bei Angriffen missbraucht
werden.
Der Konflikt in dem Himalaya-Königreich kostete seit 1996 mehr
als 10.000 Menschen das Leben. Die Maoisten hatten das
Waffenstillstandsabkommen mit der Regierung aufgekündigt und
Friedensgespräche abgebrochen. Im Jänner 2003 war auf Initiative von
König Gyanendra ein Abkommen erzielt worden. Die Rebellen forderten
allgemeine Wahlen zu einer Verfassunggebenden Versammlung und lehnten
die angebotene Entsendung eigener Vertreter in eine
Übergangsregierung ab. (APA/dpa)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.