Wien - Gemäß einer EU-Verordnung werden Auslandsreisen mit Haustieren ab dem 3. Juli einfacher. An den Grenzen muss demnach lediglich ein für die EU einheitlicher Ausweis für Hunde, Katzen und Frettchen vorgelegt werden.
Dieser gibt Auskunft über Tollwutimpfung und - je nach Einreiseland - über Behandlung gegen Fuchsbandwurm und Zecken, teilte Christoph Hörhan vom Gesundheitsministerium mit. Um eine Identifizierung zu ermöglichen, müssen die vierbeinigen Lieblinge einen Mikrochip oder eine Tätowierung tragen.
Nicht ausweispflichtig sind bei Privatreisen in den EU-Ländern auch in Zukunft Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Vögel und exotische Haustiere wie Spinnen oder Schlangen.
Ausnahmen bilden allerdings Großbritannien, Irland und Schweden. Diese Länder behalten sich weiterhin schärfere Anforderungen bezüglich Tollwut-Impfschutz und Behandlungen gegen Bandwurm- und gegebenenfalls Zeckenbefall vor.