Wien - Das neue Dienstrecht bei den ÖBB, auf das sich Regierung, Vorstand und Gewerkschaft vergangene Woche geeinigt haben, wird mehr Einsparungen als erwartet bringen.

Wie Verkehrsstaatssekretär Helmut Kukacka (V) am Freitag in einer Pressekonferenz erklärte, sollen die ÖBB durch das zwischen Vorstand und Gewerkschaft ausverhandelte Paket mittelfristig 173 Mio. Euro einsparen. Ursprünglich hatte die Regierung durch das neue Dienstrecht Einsparungen von rund 100 Mio. Euro angepeilt.

Neue Arbeitszeiten

Durch die Dienstrechtsreform bekommen die 47.000 vor allem neue Arbeitszeiten. Außerdem werden die automatischen Gehaltsvorrückungen reduziert und die Sonderurlaubsregeln aufgehoben. Das Krankengeld wird neu geregelt und das Veto der Gewerkschaft bei Entlassungen weitestgehend gestrichen.

Die Regierung hatte die Dienstrechtsreform ursprünglich per Gesetz beschließen. Das hatte die Gewerkschaft im Vorjahr mit einem dreitägigen Streik verhindert.

Inhaltlich sei man von den Gesetzesplänen zumindest in den Themen nicht abgerückt, erklärte der Autor des Gesetzesentwurf, Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal, am Freitag.

Gemessen an den Einsparungen, lägen die nun vereinbarten Reformen knapp 30 Mio. Euro unter dem Gestzesentwurf. Das sei "der Preis für den sozialen Frieden", meinte Kukacka.

Die Arbeitszeitänderungen wären im Gesetz allerdings noch nicht beinhaltet gewesen. Diese Änderungen sind erst notwendig geworden, nachdem seit dem 1. Mai auf Grund einer EU-Richtlinie das herkömmliche Arbeitszeit- und -ruhegesetz reduziert auch für die ÖBB gilt.

Den ÖBB hätten dadurch Mehrkosten von 114 Euro gedroht. Durch einen neuen ÖBB-Kollektivvertrag werden diese Mehrkosten auf 19 Mio. Euro reduziert. Dafür erhalten die 20.000 Eisenbahner im Schichtdienst für Nachtarbeit einen Gehalts- und Zeitausgleich nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz - die Kosten dafür rund 24,5 Mio. Euro.

Branchenkollektivverträge

In weiterer Folge, betonte Kukacka, sollen für die Eisenbahner dann die herkömmlichen Branchenkollektivverträge (KV) gelten. 70 Prozent der Bediensteten würden unter den KV für Schienenbahnen fallen, die restlichen unter den KV für Busbetriebe, für die Metaller, für die Bauindustrie und für die E-Wirtschaft.

Damit würden die ÖBB in ihrem Dienstrecht "der österreichischen Arbeitsrechtsordnung angepasst. Der Sonderfall ÖBB gehört der Vergangenheit an", sagt der Staatssekretär, und er meint: "Der Weg von einer staatlichen 'Schienen-Monopolgesellschaft' hin zu einem dem Wettbewerb verpflichteten Dienstleistungsunternehmer ist damit rechtlich und politisch abgeschlossen".

Es liege nun in der Verantwortung des Aufsichtsrats und des Vorstands, dass die Dienstrechtsreform und auch die im Vorjahr beschlossene Strukturreform "effizient und umfassend umgesetzt werden".

Neue Teilgesellschaften

Nach der Strukturreform sollen noch in diesem Monat unter der neu gegründeten ÖBB-Holding fünf Teilgesellschaften für Personenverkehr, Güterverkehr, Infrastruktur Bau, Infrastruktur Betrieb und für die Verwaltung gegründet werden.

Weitere vier Gesellschaften sollen im kommenden Monat folgen. Kukacka geht davon aus, dass die Weichen dafür im nächsten ÖBB-Aufsichtsrat am 17. Mai gestellt werden. (APA)