Innsbruck - Auch nach den im Vorjahr novellierten Vormerkrichtlinien ist gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften in Innsbruck der Zugang zu einer städtischen Wohnung verwehrt. Ein klarer Fall von Diskriminierung, der zwei EU-Richtlinien widerspricht und durch das in Diskussion stehende Bundesgesetz nicht erfasst werden wird.Gesetz soll alle erdenklichen Gründe von Diskriminierung erfassen

Die beiden Grünen-Landtagsabgeordneten Elisabeth Wiesmüller und Uschi Schwarzl haben die Initiative für ein Landesgesetz ergriffen, mit dem Diskriminierungen durch Organe des Landes, einer Gemeinde oder eines Selbstverwaltungskörpers (zum Beispiel eines Tourismusverbandes) verboten werden sollen. Durch ein derartiges Gesetz sollten alle erdenklichen Gründe von Diskriminierung erfasst werden, also ethnische Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Orientierung. Es soll aber ausdrücklich nicht um Diskriminierung wegen des Geschlechts gehen, erklärt Wiesmüller mit Verweis auf Gleichbehandlungsgesetze.

Vorbild Oberösterreich

Die Tiroler Grünen orientieren sich in ihrem Wunschkatalog weitgehend an dem von der schwarz-grünen Koalition in Oberösterreich ausverhandelten Antidiskriminierungsgesetz, das Wiesmüller als vorbildlich bezeichnet. So werde darin der gesamte Bereich der öffentlichen Dienstleistungen erfasst, es gebe einen Schadenersatz als "Ausgleich des durch die Verletzung der Würde erlittenen Nachteils" und eine Beweislastumkehr im gerichtlichen Verfahren. Der Strafrahmen bei Verstößen reicht bis 7000 Euro.

Seit der Behandlung des Antrags der Grünen im Landtagsausschuss wird im Verfassungsdienst und in der Personalabteilung nun über Regelungen "nachgedacht". Noch vor dem Sommer soll ein Zwischenbericht vorliegen. (hs, DER STANDARD Printausgabe 8/9.2004)