Die beiden Grünen-Landtagsabgeordneten Elisabeth Wiesmüller und Uschi Schwarzl haben die Initiative für ein Landesgesetz ergriffen, mit dem Diskriminierungen durch Organe des Landes, einer Gemeinde oder eines Selbstverwaltungskörpers (zum Beispiel eines Tourismusverbandes) verboten werden sollen. Durch ein derartiges Gesetz sollten alle erdenklichen Gründe von Diskriminierung erfasst werden, also ethnische Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Orientierung. Es soll aber ausdrücklich nicht um Diskriminierung wegen des Geschlechts gehen, erklärt Wiesmüller mit Verweis auf Gleichbehandlungsgesetze.
Die Tiroler Grünen orientieren sich in ihrem Wunschkatalog weitgehend an dem von der schwarz-grünen Koalition in Oberösterreich ausverhandelten Antidiskriminierungsgesetz, das Wiesmüller als vorbildlich bezeichnet. So werde darin der gesamte Bereich der öffentlichen Dienstleistungen erfasst, es gebe einen Schadenersatz als "Ausgleich des durch die Verletzung der Würde erlittenen Nachteils" und eine Beweislastumkehr im gerichtlichen Verfahren. Der Strafrahmen bei Verstößen reicht bis 7000 Euro.