Fotos mit Handschellen sollen gegen die Unschuldsvermutung verstoßen
Redaktion
,
Paris - Der wegen des Totschlags an seiner Lebensgefährtin
Marie Trintignant zu acht Jahren Haft verurteilte französische
Rocksänger Bertrand Cantat hat drei Pariser Printmedien wegen der
Veröffentlichung von Fotos verklagt. Auf den Bildern ist der
40-Jährige im Gericht von Vilnius in Litauen mit Handschellen zu
sehen, was gegen die Unschuldsvermutung des Angeklagten verstoße,
zumal sie vor der Urteilsverkündung veröffentlicht wurden, erklärte
sein Anwalt Olivier Metzner.
Als Schadenersatz fordert Cantat vom Wochenmagazin "Paris Match"
und von der Tageszeitung "France Soir" jeweils 30.000 Euro und vom
Wochenmagazin "VSD" 50.000 Euro. Die Fotos waren im vergangenen
Dezember veröffentlicht worden, Cantat wurde am 29. März in erster
Instanz verurteilt.
Cantat war in erster Instanz schuldig gesprochen worden, seiner
41-jährigen Geliebten Marie Trintignant in der Nacht auf den 27. Juli
2003 in einem Hotel in Vilnius vier tödliche Schläge versetzt zu
haben. Nach Angaben seines Anwalts hat sich der Rocksänger noch nicht
entschlossen, ob er gegen das Urteil Berufung einlegen wird. Die
Familienangehörigen Trintignants haben dies bereits getan, weil sie
die Strafe für "zu milde" erachten. Das Urteil in der
Schadenersatzklage soll am 11. Juni gefällt werden. (APA)
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