Fast ein Jahr lang arbeitete eine 17jährige Frau aus Wels für weit weniger Lohn als ihr zustehen würde: ihr Dienstgeber hat sie unter dem Kollektivvertrag bezahlt. Aufgeflogen ist der Verstoß erst, nachdem das Arbeitsverhältnis bereits beendet war. Die AK klagte die ausstehenden Ansprüche ein – mit Erfolg.

Hintergrund

Bei der Intervention der Arbeiterkammer Wels ging es zunächst "nur" um eine fristwidrige Kündigung: Die junge Arbeitnehmerin war in dem Lebensmittelgeschäft in Wels als Hilfskraft im Verkauf beschäftigt. Eines Tages erhielt sie während des Krankenstandes zu Hause einen Anruf von ihrem Dienstgeber, sie sei gekündigt und brauche nicht mehr zu Arbeit kommen. Als sie dann die Arbeitspapiere zugesandt bekam, war darin "einvernehmliche Lösung" als Abmeldungsgrund angegeben. Davon war aber nie die Rede gewesen.

Fristwidrig und unter dem KV

Die Frau wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer. Dort war schnell klar, dass es sich um eine fristwidrige Kündigung handelte – der Dienstgeber hatte die Kündigungsfrist nicht eingehalten, der Arbeitnehmerin stand also Kündigungsentschädigung zu. Im Zuge dieser Recher-chen stellten die AK-RechtsexpertInnen dann auch fest, dass die junge Frau während ihrer gesamten Dienstzeit unter dem Kollektivvertrag entlohnt worden war!

Die AK intervenierte, vom Dienstgeber kam aber zunächst keinerlei Reaktion. Erst eine Klage beim Arbeitsgericht zeigte Wirkung - die Arbeitnehmerin bekam schließlich doch alle ausstehenden Ansprüche ausbezahlt: Kündigungsentschädigung plus restliches Gehalt und Sonderzahlungen für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses plus Zinsen – in Summe 5.422 Euro! (red)