Es gibt keine Gesetze
Die junge Frau will Presseberichten zufolge die Erben ihres toten Vaters mit einer Klage dazu zwingen, die Hinterlassenschaft mit ihr zu teilen. Dabei gehe es um rund 25 Millionen Euro. "Eine höchst komplizierte Geschichte", kommentierte die Zeitung "Il Messaggero", für die es keinerlei "passende Gesetze" gebe.
"Auftragskind"
Im Jahr 1984 hatte den Angaben zufolge ein reicher Mailänder Geschäftsmann eine Frau beauftragt, ihm nach einer künstlichen Befruchtung ein Kind auszutragen. Als "Lohn" sei ein hoher Geldbetrag sowie ein Haus in Rapallo am Golf von Genua vereinbart worden. Die Frau aus Algerien willigte zunächst ein, nach der Geburt wollte sie die Tochter aber für sich behalten.
Klage des VatersP>