Überhöhte Geschwindigkeit
Auf der Anklagebank saß der aus Salzburg stammende Lenker eines Sattelzugfahrzeugs. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, er habe sich mit überhöhter Geschwindigkeit der Massenkarambolage genähert, sei auf einen stehenden Wagen aufgefahren und habe dessen Lenker getötet.
An anderen orientiert
Der Fahrer war voll geständig. Was er getan habe, tue ihm leid, und er bitte um ein mildes Urteil. Er schilderte, er sei am Tag des Unfalles um 07.00 Uhr mit seinem 38 Tonnen-Lkw mit etwa 90 km/h unterwegs gewesen - 80 wären erlaubt gewesen, zehn Prozent habe er dazu gerechnet. Weil es bereits nebelig gewesen sei, habe er die Nebelschlussleuchte eingeschaltet. Er habe sich an den ihn überholenden Autos orientiert.
Nebelwand
Dann sei eine Nebelwand gekommen. In dieser sei er zuerst auf einen Lkw und später auf einen Klein-Lkw aufgefahren, in dem der Lenker durch den Aufprall ums Leben kam. Er selbst habe bei dem Unfall das Bewusstsein verloren und habe einen Sehneneinriss an der rechten Hand sowie Prellungen erlitten. Als er wieder zu sich gekommen sei, habe er es rund um sich immer wieder krachen gehört. Erst eine Woche zuvor habe er als Fernfahrer zu arbeiten angefangen, mittlerweile fahre er 160.000 Kilometer pro Jahr.
Der Richter wertete die Geschwindigkeit des Lenkers als überhöht, somit seien die besonders gefährlichen Umstände gegeben. Die Strafe nahm der Angeklagte an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
Sieben Menschen starben
Ausgelöst wurde die Massenkarambolage am 30. September 2002 auf der Westautobahn im oberösterreichischen Seengebiet durch eine plötzlich aufgetauchte Nebelwand. An die 100 Fahrzeuge waren darin verwickelt. Sieben Menschen starben unmittelbar nach dem Unfall, ein achter später im Krankenhaus. 57 weitere Personen wurden zum Teil schwer verletzt.