Österreich
Auch Cantat geht gegen Verurteilung zu acht Jahren Haft in Berufung
Gewaltsamer Tod von Marie Trintignant wird neu aufgerollt
Der französische Rockstar Bertrand Cantat geht
gegen seine Verurteilung zu acht Jahren Gefängnis in Berufung. Das
kündigte sein Anwalt Olivier Metzner am Dienstag in Paris an. Cantat
war am 29. März in Vilnius verurteilt worden, weil er seiner
41-jährigen Geliebten Marie Trintignant in der Nacht zum 27. Juli
2003 in einem Hotel in der litauischen Hauptstadt in einer
Eifersuchtskrise vier tödliche Schläge versetzt hatte. Die
Schauspielerfamilie Trintignant hatte bereits vor einem Monat
Berufung gegen das Urteil eingelegt, weil sie ein höheres Strafmaß
erreichen will. Der inzwischen 40-jährige Cantat hatte in dem erstinstanzlichen
Prozess gestanden, Trintignant die tödlichen Schläge versetzt zu
haben. Allerdings habe er sie nicht töten wollen und die Gefahr nicht
erkannt, dass sie an den schweren Verletzungen sterben könnte, sagte
Cantat, der sich bei den Angehörigen der Verstorbenen wiederholt
entschuldigte. Die Mutter, die Regisseurin Nadine Trintignant, hatte
das Urteil zunächst als "angemessen" bezeichnet. Später vertrat
jedoch der Anwalt der Familie die Ansicht, das litauische Recht sehe
fünf bis 15 Jahre Haft für Totschlag vor und "das Strafmaß müsste in
der Mitte liegen, bei zehn Jahren." (APA/AFP)