Neu-Delhi - Der frühere Finanzminister Manmohan
Singh soll neuer indischer Premierminister werden. Die Kongresspartei
entschied am Mittwoch, den 71-Jährigen für den Posten des
Regierungschefs vorzuschlagen, wie ein Parteifunktionär in Neu-Delhi
mitteilte. Damit gilt als sicher, dass Singh von Staatspräsident Avul
Pakir Jainulabdeen Abdul Kalam den Auftrag zur Regierungsbildung
erhält. Am Dienstag hatte die Parteivorsitzende Sonia Gandhi das Amt
abgelehnt.
Ehemaliger Finanzminister
Manmohan Singh gilt als Initiator der Reformen, die Indien zur
regionalen Wirtschaftsmacht in Südasien gemacht haben. Er ist nach
Medienberichten der Wunschkandidat Sonia Gandhis, die ihren Rückzug
mit einer öffentlichen Kampagne gegen ihre italienische Herkunft
begründet hatte. Die Aussicht auf die Übernahme des
Regierungsvorsitzes durch den anerkannten Wirtschaftsexperten hatte
die indischen Börsen beflügelt, die zuvor wegen Spekulationen über
ein Ende des Reformkurses eingebrochen waren.
Rücktritt nach Wahlniederlage
Der bisherige Premierminister Atal Behari Vajpayee war nach der
Wahlniederlage seiner BJP (Bharatiya Janata) und ihres Bündnisses
Nationale Demokratische Allianz zurückgetreten. Die Kongresspartei
hatte nach achtjähriger Opposition überraschend die Parlamentswahlen
gewonnen. Mit der Unterstützung der Kommunisten im Parlament verfügt
sie über eine bequeme Mehrheit im Unterhaus (Lok Sabha).
Von den 57 Jahren der Unabhängigkeit Indiens regierte die
Kongresspartei (1885 als "Indian National Congress" gegründet) 44
Jahre. Drei ihrer bisher fünf Premierminister gehörten der Familie
des Unabhängigkeitsführers Jawaharlal Nehru an - dessen Tochter
Indira Gandhi und deren Sohn Rajiv Gandhi, die beide Mordanschlägen
zum Opfer fielen. Sonia Gandhi ist die Witwe Rajivs. (APA/AP/Reuters)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.