Das bestätigte am Mittwoch Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) in einem ORF-Interview im Mittagsjournal von Radio Salzburg. Die Anwälte und Vertreter des Bundes hätten sich außergerichtlich auf diese Summe geeinigt, schilderte der Minister. Eine Bestätigung durch die Anwälte Heideggers war vorerst nicht erhältlich.
Die Anwälte Heideggers hatten den immateriellen Schaden (Schmerzensgeld, Rufschädigung), der für seinen Mandanten durch den Freiheitsentzug entstanden sei, zuvor mit 1,15 Millionen Euro beziffert. Laut Böhmdorfer sei damit zu rechnen, dass die Entschädigung aus dem Budget des Innenministeriums gezahlt werde, weil dort auch die Fehler passiert seien. Er habe deshalb Rechnungshof-Präsident Franz Fiedler um die Koordinierung der insgesamt drei befassten Ministerien ersucht.
Peter Heidegger war im ersten Prozess 1994 wegen Mordes an der Salzburger Taxilenkerin C. Deubler zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und im zweiten Verfahren 2003 freigesprochen worden.
In dem Beschluss des Landesgerichts Salzburg, in dem Peter Heidegger ein Ersatzanspruch gegenüber der Republik Österreich für die Dauer seiner Haft und die Verurteilung zusteht, erhob das Gericht schwere Vorwürfe gegen die ermittelnden Beamten. Schon die Festnahme des Gmundners sei "gesetzwidrig gewesen", heißt es. Jetzt konzentrieren sich die Vorerhebungen der Gendarmerie in Linz, die den Mordfall Claudia Deubler übernommen hat, auf zwei Salzburger, die von Zeugen als mutmaßliche Täter genannt wurden.
Kritik an Beamten
Der Gmundner, der zur Tatzeit Präsenzdiener war, sei "zumindest objektiv amtsmissbräuchlich festgenommen worden", steht in der Begründung des Beschlusses. Und weiter: "Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass er zu seinem Geständnis mit Vorgehensweisen seitens der erhebenden Beamten veranlasst wurde." Die Erhebungen seien einseitig nur gegen Heidegger geführt worden, alles was zu seiner Entlastung hätte dienen können, "wurde einfach negiert". In dem 32 Seiten umfassenden Schriftstück reicht die Palette der Vorwürfe von falschen Zeugenaussagen, Beweismittelunterdrückung bis zur Urkundenfälschung.