Rund 20 Stellungnahmen zu den Novellen des Privatradiogesetzes, des Privatfernsehgesetzes und des KommAustria-Gesetzes sind laut Bundeskanzleramt bis zum Ende der Begutachtungsfrist eingelangt. Als Knackpunkt gilt das Anzeigerecht der Medienbehörde KommAustria, die künftig den Bundeskommunikationssenat mit mutmaßlichen Verstößen des ORF gegen gesetzliche Werberegeln befassen darf (etat.at berichtete). Eine Bestimmung, die beim ORF auf wenig Begeisterung stößt, laut Büro von Medienstaatssekretär Franz Morak (V) aber bleiben soll.

Verleger wünschen sich Verankerung des Monitorings durch Behörde

Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) begrüßte dieses Vorhaben in seiner Stellungnahme dezidiert. Es sei auch im Interesse des ORF, meinen die Verleger, "da als selbstverständlich vorausgesetzt werden sollte, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk an die bestehenden Gesetze hält". Der Verband merkte allerdings an, dass ein "Monitoring" der ORF-Programme sowie von TW1 durch die Behörde nur in den Erläuterungen, nicht aber im Gesetz selbst verankert sei. Notwendig sei daher eine Ergänzung im Gesetz, wonach die Aufsicht über die Einhaltung der Werbebestimmungen des ORF-Gesetzes ausdrücklich als Aufgabe der KommAustria festgelegt wird, so die Verleger. Das VÖZ-Präsidium forderte darüber hinaus in seiner Sitzung am Mittwoch den Gesetzgeber auf, die Erweiterung der Kompetenz der Medienbehörde "auch durch eine entsprechende Ausstattung umzusetzen", wie in einer Aussendung mitgeteilt wurde.

Medien-Novellen sollen im Juli beschlossen werden

Der Fahrplan für die Novellen ist nun fix: Die Gesetze sollen kommenden Dienstag (25. Mai) im Ministerrat und Ende Juni im zuständigen parlamentarischen Ausschuss behandelt und vor der Sommerpause im Juli beschlossen werden. Der Parlamentskehraus ist für den 7. bis 9. Juli angesetzt. (APA)