"Der bisherige Entwurf lässt den betroffenen Eltern nur die Möglichkeit, im Falle der Diskriminierung auf Schadenersatz zu klagen", kritisiert I:Ö-Vorsitzende Irmgard Kurz. Sollte etwa die Schulbehörde beschließen, dass ein Kind die Sonderschule besuchen muss, weil die erforderlichen Ressourcen für einen integrativen Unterricht nicht zur Verfügung stehen, müssten die Eltern einen Anwalt konsultieren und finanzieren, um die Ansprüche für ihr Kind durchzusetzen. "Das bringt überhaupt nichts, weil abgesehen von der finanziellen Belastung durch die zu erwartende Länge des Verfahrens Kind und Eltern in der akuten Situation keinen Nutzen haben. Bis das ausjudiziert ist, hat das Kind wahrscheinlich seine Schullaufbahn beendet", so Kurz gegenüber der APA.
Es könne nicht das Ziel sein, "dass Eltern von behinderten Kindern zwar aus der Rolle der Bittsteller herauskommen, aber gleichzeitig in die Rolle der Kläger gedrängt werden". Es müsse ein Recht auf "inklusive Bildung" und somit eine gesetzliche Grundlage für die Unterlassung andauernder Diskriminierung geschaffen werden, fordert I:Ö. Zudem verlangt die Interessenvertretung die Setzung von Fristen in dem Gesetz, etwa für den Umbau einer Schule in Richtung Barrierefreiheit.
Mit dem Behindertengleichstellungs-Gesetz soll nach den Plänen der Regierung grundsätzlich die Diskriminierung von behinderten Menschen in allen Lebensbereichen unterbunden werden. Im Entwurf findet sich dazu u.a. ein materielles und immaterielles Diskriminierungsverbot. Bei Verletzung dieses Gesetzes soll es künftig einen Schadenersatzanspruch geben. Das Gesetz soll noch im Laufe dieses Jahres im Parlament beschlossen werden.