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Nach den verfassungsrechtlichen Bedenken kann sich die SPÖ Tirol nun zum Schutzstatus der Tiroler Landeshymne (Andreas- Hofer-Lied) eine Novelle vorstellen.

foto: apa/pfarrhofer
Innsbruck - Die SPÖ Tirol kann sich nun nach den verfassungsrechtlichen Bedenken zum Schutzstatus der Tiroler Landeshymne (Andreas- Hofer-Lied) eine Novelle vorstellen. "Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass andere Texte verboten sind. Es gibt ein Recht auf Meinungsfreiheit. Wir sollten über eine Novellierung des Verbotes diskutieren", sagt SP-Landesvorsitzender Hannes Gschwentner.

Am Freitag hatte der Wiener Verfassungsexperte Heinz Mayer im STANDARD den strengen Hymnen-Schutz als verfassungswidrig bezeichnet. Das Singen anderer Texte, auch älterer des 19. Jahrhunderts, zu jener Melodie, die 1948 zur Tiroler Hymne erklärt wurde, ist seither untersagt. Die meisten dieser älteren Lieder stammen aus der Tradition der Arbeiterbewegung.

Gschwentner vollzieht mit seiner Äußerung eine Kursänderung gegenüber dem Landtagsbeschluss von letzter Woche. Die SPÖ hatte mit ÖVP und FPÖ lediglich für eine Novelle der Strafbestimmungen (bis zu vier Wochen Arrest) gestimmt, nicht für eine Abschaffung des Verbotes.

Unbeeindruckt von den Verfassungsbedenken zeigt sich Landeshauptmann Herwig van Staa (VP). In einer knappen Reaktion fordert van Staa die Grünen zur Verfassungsklage auf: "Wenn politische Minderheiten, deren Ziel eine Gesellschafts-Veränderung ist, das Symbol der Einheit unseres Landes angreifen wollen, sollen sie alle verfassungsmäßigen Institutionen anrufen". Der Tiroler VP-Nationalsratspräsident Andreas Khol meint: "No comment".

Die Grünen sehen sich "bestätigt": Laut Verfassung könnten also "auch alle anderen Textversionen" gesungen werden. "Die Versuche der ÖVP, Exklusivrechte für das Andreas-Hofer-Lied als Erbpacht zu vereinnahmen, sind damit hinfällig", so die Abgeordnete Uschi Schwarzl (bs/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 22./23.5.2004)