Am Freitag hatte der Wiener Verfassungsexperte Heinz Mayer im STANDARD den strengen Hymnen-Schutz als verfassungswidrig bezeichnet. Das Singen anderer Texte, auch älterer des 19. Jahrhunderts, zu jener Melodie, die 1948 zur Tiroler Hymne erklärt wurde, ist seither untersagt. Die meisten dieser älteren Lieder stammen aus der Tradition der Arbeiterbewegung.
Gschwentner vollzieht mit seiner Äußerung eine Kursänderung gegenüber dem Landtagsbeschluss von letzter Woche. Die SPÖ hatte mit ÖVP und FPÖ lediglich für eine Novelle der Strafbestimmungen (bis zu vier Wochen Arrest) gestimmt, nicht für eine Abschaffung des Verbotes.
Unbeeindruckt von den Verfassungsbedenken zeigt sich Landeshauptmann Herwig van Staa (VP). In einer knappen Reaktion fordert van Staa die Grünen zur Verfassungsklage auf: "Wenn politische Minderheiten, deren Ziel eine Gesellschafts-Veränderung ist, das Symbol der Einheit unseres Landes angreifen wollen, sollen sie alle verfassungsmäßigen Institutionen anrufen". Der Tiroler VP-Nationalsratspräsident Andreas Khol meint: "No comment".