Wien - Die Bundesregierung will die Autofahrer zum Mitführen von Warnwesten auf Straßen verpflichten. Wie das Hitradio Ö3 am Sonntag in der Früh berichtete, ist eine entsprechende Gesetzesänderung derzeit im Begutachtungsverfahren. Die mit reflektierenden Streifen ausgestatteten und in grellen Farben gehaltenen Westen sollen im Pannenfall ausgestiegene Autofahrer für nachkommende Fahrzeuge sichtbarer machen. Eine Pflicht zur Verwendung von Warnwesten bei Pannen gibt es bereits in Italien, im Sommer folgen auch Spanien und Portugal.

ÖAMTC fordert "Verwendungsverpflichtung"

Wie Ö3 berichtet, geht der Gesetzesentwurf dem Autofahrerclub ÖAMTC nicht weit genug. ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer kritisierte, dass im Gesetz lediglich eine Pflicht zum Mitführen der Warnwesten vorgesehen ist, wann und ob sie verwendet werden müssen, sei aber dem Autofahrer überlassen. ÖAMTC-Sprecher Martin Hoffer forderte daher eine "Verwendungsverpflichtung" statt der "Mitführverpflichtung" im Pannenfall. Der Autofahrerclub ARBÖ wendet sich indes überhaupt gegen eine Pflicht zum Mitführen der Warnwesten. Strittig ist auch, ab wann die Warnwesten-Pflicht gelten soll. Im Gesetzesentwurf steht der 1. 1. 2008, der ÖAMTC kann sich eine Einführung der Pflicht schon ab nächstem Jahr vorstellen.

Verkehrsminister Hubert Gorbach (F) hatte bereits im Februar angekündigt, "so rasch wie möglich" eine entsprechende Gesetzesänderung zu veranlassen. Spätestens im Herbst werde die Weste auch in Österreich Gesetz sein, hatte Gorbach damals der APA gesagt.

Warnwesten bereits erhältlich

Die roten, orangen oder gelben Westen mit weißen Streifen sind bereits jetzt in vielen Geschäften und an Tankstellen für weniger als zehn Euro zu erstehen. Seit 1. April müssen nämlich in Italien auch österreichische Lenker eine solche Weste verwenden. Getragen werden muss sie grundsätzlich immer dann, wenn ein Pannendreieck aufgestellt wird. Keine Warnweste mitzuführen ist nicht strafbar. Bestraft werden nur jene Lenker, die die Weste in den vorgeschriebenen Fällen nicht verwenden. Neben Strafen von bis zu 137,55 werden dann auch zwei Punkte vom 20-Punkte-Konto abgezogen, das auch für ausländische Lenker gilt. Wer keine Punkte mehr hat, gegen den wird in Italien ein Fahrverbot für sechs bis 24 Monate verhängt. (APA)