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Die Einführung der gemeinsamen Obsorge im Jahr 2001 stieß schon damals auf Unverständnis bei den Opferschutzeinrichtungen.
Foto: APA/dpa/Stefan Puchner
Wien - Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser spricht sich entschieden gegen den jüngsten Vorschlag des Vorsitzenden der österreichischen FamilienrichterInnen aus, gewalttätigen Vätern nach der Scheidung die gemeinsame Obsorge zuzusprechen. "Männer, die ihre Frauen misshandeln, schädigen durch ihr Verhalten auch die Entwicklung und das Wohlergehen ihrer Kinder nachhaltig," so Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin der Frauenhäuser-Dachorganisation. Auch wenn die Kinder selbst keine körperliche Gewalt erleben, könne das Beobachten und Miterleben der Gewalt an der Mutter höchst traumatische Folgen haben, unter denen diese oft auch noch im Erwachsenenalter leiden würden. In rund 70 Prozent der Fälle von Gewalt an der Partnerin würden laut wissenschaftlichen Untersuchungen zudem auch die Kinder misshandelt.

Bedrohung fortgesetzt

Durch die gemeinsame Obsorge sei die Bedrohung weder für die Mutter noch für die Kinder beendet, gibt Rösslhumer weiters zu bedenken. Bei jeder Entscheidung, die das Kind betrifft, müsse Kontakt mit dem gewalttätigen ehemaligen Partner aufgenommen werden. Es bestehe die Gefahr, dass sich die Spirale der Gewalt unaufhörlich weiter drehe. "Außerdem wissen wir, dass sowohl die Intensität als auch die Häufigkeit von Gewalttaten in Zeiten von Trennung und Scheidung zunehmen", so die Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser.

Rat an Opfer von Gewalt

Die gemeinsame Obsorge wurde in Österreich 2001 eingeführt und schon damals von Opferschutzeinrichtungen heftig kritisiert. Frauen, die während ihrer Ehe Opfer von Gewalt wurden, ist deshalb dringend zu raten, bei Gericht einen Antrag auf alleinige Obsorge einzubringen. (red)