Die heimische Finanzmarktaufsicht (FMA) ermittelt weiter im Fall auffälliger Transaktionen in Telekom Austria (TA)-Aktien am 26. Februar 2004. "Wir haben den Fall nicht ad acta gelegt", beteuerte FMA-Vorstand Kurt Pribil heute, Dienstag, vor Journalisten in Wien. Allerdings wird jetzt nicht mehr wegen Preismanipulation ermittelt, sondern gegen den Tatbestand der "Schädigung des Ansehens der Wiener Börse". Dieses Delikt kann ebenso wie Marktmanipulation mit einer Geldstrafe von maximal 20.000 Euro geahndet werden.

"Bis zum Sommer"

FMA-Vorstand Andreas Grünbichler will das Verfahren "bis zum Sommer" abgeschlossen haben. Zunächst hatte man einen Abschluss der Untersuchung wegen Preismanipulation bis Ende März, später dann bis Ostern für möglich gehalten. Die FMA habe diese Untersuchungen nach sieben Wochen abgeschlossen gehabt, erklärte Pribil. Erforderliche Anfragen bei ausländischen Behörden sowie die Einsichtnahme in Aufzeichnungen hätten die Sache aber verzögert.

Konkret ermittle die FMA nun gegen einen heimischen "Marktteilnehmer, der in der Schlussauktion interveniert hat", sagte Pribil. Ausdrücklich nicht untersucht werde gegen das Management der Telekom Austria. "Es gibt keine Hinweise dass das Management in die Abläufe am 26.2. in der Schlussauktion involviert gewesen wäre", erklärte Pribil. Genauere Angaben könne die FMA wegen ihrer Pflicht zur Amtsverschwiegenheit derzeit nicht machen.

Verdacht

Zunächst hatte die FMA Ermittlungen wegen des Verdachts auf Marktmanipulation in Zusammenhang mit einem außerordentlich großen Kursausschlag der TA-Aktie in der Schlussauktion der Wiener Börse am 26. Februar eingeleitet, der rund 100 TA-Managern buchstäblich in letzter Minute zu einer Millionenprämie aus einem Stock-Option-Programm verholfen hatte. Die aktuelle Rechtslage erlaube ein Vorgehen in diese Richtung aber nicht, bedauern die FMA-Vorstände nach eingehender Prüfung. Ob eine Rufschädigung der Wiener Börse tatsächlich die Intention der Übeltäter war, sei "nicht der Punkt", so Grünbichler. Die FMA sei jedenfalls verpflichtet, die Einhaltung der bestehenden Gesetze zu garantieren.

"Schärfere Waffen" im Kampf gegen solche außergewöhnliche Kursausschläge sollen den Marktwächtern spätestens im Herbst zur Verfügung stehen. Denn bis Mitte Oktober muss die Regierung EU-Richtlinien gegen Marktmissbrauch sowie gegen Insiderhandel umsetzen, die der Finanzmarktaufsicht härtere Durchgriffsmöglichkeiten an die Hand gibt.

Kreuzfeuer der Kritik

Das Aktienoptionsprogramm der TA war schon vor der Prämienausschüttung wegen seiner Aktienkurs-Tangente ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Für die Auszahlung der 9 Mio. Euro-Prämie an die TA-Manager hatte der Kurs der TA-Aktie in einem bestimmten Zeitraum Ende Februar im Schnitt über 11,70 Euro liegen müssen. Dieser Durchschnitt wurde ausschließlich durch die besagte Börsentransaktion in der Schlussauktion gerettet, in der mehr als 900.000 TA-Aktien im damaligen Gegenwert von 10,7 Mio. Euro gehandelt wurden - eineinhalb Mal so viele Aktien als im restlichen Tagesverlauf.

Die TA hat inzwischen ein neues Aktienoptionsprogramm aufgelegt, dessen Ausübung - im Unterschied zum vorigen, das ausschließlich an eine bestimmte Kurshöhe der TA-Aktie gebunden war - nun an die Erreichung von bestimmten Gewinnzielen geknüpft ist. (APA)