Dass etwas gegen den Konsum dieser Mischungen durch Jugendliche unternommen werden muss, darin waren sich alle vier im Landtag vertretenen Fraktionen einig. Immerhin können die Getränke einen Alkoholgehalt von vier bis 14 Volumenprozent haben. Darüber, ob das bestehende Jugendschutzgesetz des Landes den Konsum der Alcopops nicht nur bis zum vollendeten 16., sondern auch bis zum 18. Lebensjahr verbiete, gingen die Ansichten der Parteien allerdings auseinander.
Das Ergebnis waren verschiedenste von SP, VP und FP eingebrachte Entschließungsanträge, die alle angenommen wurden. Die Grünen brachten selbst keinen Antrag zu den Mixgetränken ein, gingen aber sicherheitshalber bei allen mit. Grünen-Abgeordnete Edith Zitz wünschte sich, Politikern mögen weniger oft bei "Bockbieranstichen oder Zeltfesten" auftreten.
Die Freiheitlichen forderten die Landesregierung auf, "im Jugendschutzgesetz klar zu formulieren, dass Alcopops für Jugendliche vom vollendeten 16. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr verboten sind", und eine Infokampagne zu starten.