Kopenhagen - Die Ureinwohner Grönlands haben wegen ihrer Vertreibung zu Gunsten der US-Luftwaffenbasis Thule vor mehr als 50 Jahren Klage beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg eingereicht. Darin fordern sie Entschädigung sowie die Rückgabe der reichen Jagd- und Fischgründe ihrer Vorfahren im Nordwesten Grönlands, wie ihr Anwalt Christian Harlang am Dienstag in Kopenhagen sagte.

Es gehe um das Überleben der Vertriebenen. Die Luftwaffenbasis könne überall in Grönland betrieben werden, doch die Inuit hätten nur in ihrer ursprünglichen Heimat eine Chance, von der Jagd zu leben. Derzeit seien 80 Prozent arbeitslos und lebten von staatlicher Hilfe, sagte der Jurist, der fast 900 Kläger vertritt.

Anspruch auf Schadenersatz

Die Regierung in Kopenhagen hatte das Land 1953 den USA zugesprochen, damit diese ihre Basis erweitern konnten. Die etwa 250 enteigneten Ureinwohner mussten ihre Heimat in Dundas bei Thule verlassen und sich rund 140 Kilometer weiter nördlich in Qaanaaq ansiedeln. Im November hatte das höchste dänische Gericht grundsätzlich zwar den Anspruch der Inuit auf Schadenersatz für die Vertreibung anerkannt, eine Rückgabe des Gebiets jedoch abgelehnt.

Die US-Basis in Thule war in den 50er Jahren vor allem als Radarstation im Kalten Krieg errichtet worden. Sie ist für die USA und ihre NATO-Verbündeten von enormer strategischer Bedeutung. Die USA planen Thule zudem als wichtigen Stützpunkt für ihr Raketenschild ein. Die Basis sorgte mehrfach für Schlagzeilen. Im Jänner 1968 stürzte ein mit vier Atombomben beladenes US-Kampfflugzeug des Typs B-52 nahe Thule über der Arktis ab und zerschellte. Bei den Bergungsarbeiten wurden zahlreiche Inuit verstrahlt.

Die frühere dänische Kolonie Grönland ist seit 1953 ein eigenständiger Teil des dänischen Königreiches. Die Ureinwohner klagen seit langem, sie würden von Kopenhagen ähnlich an den Rand gedrängt wie die Indianer in den USA. (APA)