Das neue Universitätsgesetz berechtigt die Studierenden einer Hochschule, im Zuge einer Abstimmung aus einer vom jeweiligen Senat erstellten Vorschlagsliste eine Zweckwidmung ihrer Gebühren festzulegen. Einer dieser Vorschläge muss dabei von den Studentenvertretern im Senat stammen. An den Universitäten Wien und Salzburg haben die ÖH-Vertreter daher eine "Rücküberweisung als Lehrmittelförderbeitrag" vorgeschlagen. Das Bildungsministerium hatte dies in einer Rechtsauskunft allerdings als nicht zulässig erachtet.
Festgelegt wurden nach Angaben des Senats-Vorsitzenden Gerhard Clemenz drei Kategorien. Diese sehen - in unterschiedlicher Gewichtung - alle eine Zweckwidmung für die Bereiche Ausstattung, Internationales, Soziales, Forschung und Lehre vor.