Wien - SPÖ-Menschenrechtssprecher Walter Posch begründet anlässlich des am Mittwoch dem Nationalrat zur Abstimmung vorliegenden Gleichbehandlungsgesetzes die ablehnende Haltung der SPÖ: "Es ist absurd, nur das Gleichbehandlungsgesetz zu novellieren." Die SPÖ tritt für die Schaffung eines eigenen Antirassismusgesetzes und eines Antidiskriminierungsgesetzes ein.

"Denn die Gleichstellung von Frauen und Männern ist etwas anderes als ethnische Diskriminierung", erklärt der SPÖ-Menschenrechtssprecher am Mittwoch. Auch die Adaptierung der Gleichbehandlungskommission unter Schaffung dreier Senate lehnt die SPÖ ab, dies sei aus reinen "Synergie- und Kostengründen" erfolgt. Die SPÖ fordert eine eigene Ombudsstelle, die der Volksanwaltschaft nachgebildet und dem Parlament unterstellt ist. Diese könne weit wirksamer agieren als die heutige Gleichbehandlungskommission, so Posch.

"Gleichstellung unter ferner liefen"

Die Umsetzung der drei EU-Richtlinien im Gleichbehandlungsgesetz ist aus Sicht des SPÖ-Menschenrechtssprecher nur "eine minimalistische legistische Arbeit und kein großer Anti-Diskriminierungs-Entwurf". Dabei liege ein tauglicher Diskussionsentwurf des Boltzmann-Insituts für ein Antidiskriminierungsgesetz am Tisch. Dass die Regierungsparteien nicht auf diese Arbeit zurückgreifen, macht für Posch deutlich, "dass Gleichstellung und Antidiskriminierung für die Regierungsparteien wohl unter ferner liefen rangieren".

Differenzierung

Ein "Hohn" ist für Posch, dass im neuen Gesetz nach vier Diskriminierungsgruppen mit hierarchisch unterschiedlichen Rechten differenziert wird. "Hier werden vier Klassen von Diskriminierungsopfern geschaffen", kritisiert Posch. Der Gesetzesentwurf sieht nämlich vier unterschiedliche Schutzniveaus vor - nämlich für Behinderte, ethnisch Diskriminierte, Frauen und solche wegen sexueller Orientierung bzw. Religion Diskriminierte.

Unzureichend

Die adaptierte Gleichbehandlungskommission ist aus Sicht von Posch weder personell noch finanziell ausreichend dotiert. Auch die Tatsache, dass diese Kommission nicht weisungsfrei gestellt ist, sei eine nicht zu akzeptierende Einschränkung. Der SPÖ-Menschenrechtssprecher erinnerte in diesem Zusammenhang an die Enquete zum Antidiskriminierungsgesetz, wo fast alle ExpertInnen die Konstruktion mit der Gleichbehandlungskommission und den drei Senaten bemängelt haben. (red)