Sie werden auch den Schwerpunkt bei dem Gefeilsche um die Gesetzesformulierungen bilden. Dennoch ist ein Anfang gemacht: Klarer als bisher wird geregelt, wer Anspruch darauf hat, als Ausländer in Deutschland ein Bleiberecht zu bekommen. Die Bundesrepublik definiert sich damit zum ersten Mal als Einwanderungsland, was einen Paradigmenwechsel bedeutet. Damit nimmt Deutschland aber auch eine Einteilung vor, welche Ausländer es haben will. Dies sind zum einen hoch qualifizierte, die von Anfang an eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Bei Selbstständigen wird ein "Ermessensspielraum" eingeräumt. Derzeit haben Ausländer aus Nicht-EU-Ländern kaum Chancen, sich in Deutschland niederzulassen. Damit sind zwei zentrale Forderungen der Wirtschaft erfüllt, die die Unionsparteien CDU/CSU und die FDP sehr stark zu einer Verständigung mit der rot-grünen Koalition gedrängt haben. Der Bedarf an Pflegekräften, für die es häufig Bewerbungen aus dem Ausland gibt, ist damit aber nicht gedeckt.
Es bleibt auch beim allgemeinen Anwerbestopp für ausländische Arbeitskräfte. Zuwanderer müssen weiterhin eine Reihe bürokratischer Hürden nehmen. Sie bleiben damit auch der Willkür von Behörden ausgeliefert. Der ursprüngliche Ansatz, für Qualifikationen Punkte zu vergeben, hätte hier mehr Gerechtigkeit geschaffen, ist aber am Widerstand der Union gescheitert. Dafür wird der Aufenthaltsstatus von Opfern nicht staatlicher oder geschlechtsspezifischer Verfolgung verbessert. Sie sollen den Status eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention erhalten. Dies ist ein Verdienst der Grünen, die sich auch für Integrationskurse eingesetzt haben. Damit wird all jenen, die dauerhaft im Land bleiben wollen, die Verpflichtung auferlegt, einen Sprachkurs zu besuchen. Dass die Verweigerung, an diesem kostenlosen Angebot teilzunehmen, für Einwanderungswillige Konsequenzen haben soll, ist prinzipiell zumutbar.
Die Grünen sind dennoch der Verlierer dieser "politischen Einigung", wie sie Bundeskanzler Gerhard Schröder nannte. Schröder und damit die SPD rechnet sich an, in einem Spitzengespräch mit der Opposition eine Einigung auf einen von ihm vorgelegten Kompromiss erzielt zu haben. Die Union wiederum erreichte weit gehende Zugeständnisse im Sicherheitsbereich, die in Wahrheit in der SPD auch nicht umstritten waren.
Der Bundeskanzler hat dem kleinen Koalitionspartner damit deutlich gemacht, wer der Koch und wer der Kellner ist. Nicht nur die Grünen haben sich an die inzwischen legendäre Beschreibung Schröders zum Verhältnis der Koalitionspartner SPD und Grüne erinnert gefühlt. So darf nun Innenminister Otto Schily als alleiniger Koalitionsvertreter mit den beiden Unionspolitikern Günther Beckstein und Peter Müller an dem Gesetzesbrei herumrühren. Für die Grünen ist dies nicht nur eine sichtbare Demütigung. Für ihr ehemaliges Parteimitglied Schily, der sich den Grünen heute nur noch in herzlicher Feindschaft verbunden fühlt, dürfte dies eine Genugtuung sein. Noch schwerer wiegt für die Grünen, dass die nun vereinbarte Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor einer Aufenthaltsbewilligung oder Einbürgerung gegen einen erst vor zwei Wochen gefassten Parteitagsbeschluss verstößt. Dies wird die grüne Basis nicht so einfach hinnehmen.