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Haupt erfreut das Tierschutzgesetz: Seine Idee, die in den 80-ern "für verrückt erklärt" wurde, sei jetzt umgesetzt worden

foto:apa/schlager
Wien - Der Nationalrat hat Donnerstag Nachmittag einstimmig das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz beschlossen. Es löst mit 1. Jänner kommenden Jahres die derzeit noch geltenden Länderregelungen ab. Kernpunkt des Gesetzes ist ein schrittweiser Ausstieg aus der Käfighaltung bei Hühnern. Verboten wird auch die so genannte dauerhafte Anbindehaltung (90 Tage Auslauf müssen sein), wobei es hier bei der Rinderhaltung die Möglichkeit von Ausnahmen gibt.

Hunde dürfen künftig generell nicht mehr an der Kette gehalten werden, die Ausbildung mit elektrisierenden Geräten ist ebenso verboten wie das Kupieren von Schwänzen. Auch dürfen Hunde und Katzen in Tierhandlungen nicht mehr zur Schau gestellt und verkauft werden. Etabliert werden mit dem Gesetz ferner Tierschutzombudsmänner, die weisungsfrei sind und Parteistellung haben. Strenger bestraft wird Tierquälerei. Die Mindestbuße liegt bei 2.000 Euro. Im Extremfall kann auch ein Haltungsverbot von Tieren verordnet werden.

Eine Willensbekundung des Nationalrats gab es auch bezüglich einer Festschreibung des Tierschutzes in der Verfassung. Alle vier Fraktionen stimmten einem Entschließungsantrag zu, der vorsieht, im Rahmen des Österreich-Konvents eine entsprechende Staatszielbestimmung zu vereinbaren.

Pröll gegen Import von Tierleid

Landwirtschaftsminister Josef Pröll (V) hat bei der Nationalratsdebatte zum Tierschutzgesetz Mittwoch Mittag dafür plädiert, weiter Aufmerksamkeit walten zu lassen. Es dürfe nicht wie in der Schweiz und Deutschland passieren, "dass Tierleid aus anderen Ländern importiert wird", spielte er auf das Käfigverbot bei der Hühnerhaltung an. Gleichzeitig versprach Pröll, sich auch weiterhin auf internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass in Österreich übliche Standards auch anderswo gelten. Änderungen gleich nach Inkrafttreten des Gesetzes lehnt der Minister ab, da für die Bauern Rechtssicherheit gelten müsse.

Haupt: Meine Idee einst für verrückt erklärt

Besonders erfreut über den Parlamentsbeschluss zeigte sich Sozialminister Herbert Haupt, habe er doch schon in den 80-er Jahren bei seinem Einzug in den Nationalrat für solch eine bundeseinheitliche Regelung plädiert. Damals sei seine Idee noch für verrückt erklärt worden, berichtete der FPÖ-Chef. Hervorgehoben wurde vom Sozialminister, dass auf Initiative seiner Partei letztlich auch noch eine zweijährige Berichtspflicht eingeführt worden sei. Ebenfalls erfreulich ist für Haupt, dass Heimtiere nicht an Minderjährige abgegeben werden dürfen und Zurschaustellung und Verkauf von Hunden und Katzen in Tierhandlungen verboten wird.

Bauernbund fordert Hilfen

Nicht nur positive Worte fand Bauernbundpräsident Fritz Grillitsch (V) am Donnerstag im Parlament zum neuen Tierschutzgesetz: Es sei "ein großer Tag" für das Parlament, aber auch ein "Tag zum Nachdenken". Er forderte neuerlich Investitionshilfen für die betroffenen Bauern. Auch der FP-Bauernvertreter Uwe Scheuch forderte entsprechende Rahmenbedingungen.

Mit dem Tierschutzgesetz sei ein Ergebnis erzielt worden, "das nicht zur Freude stimmt", welches "aber Hoffnung gibt", meinte Grillitsch. "Was schmerzt" sei das Verbot der Käfig-Haltung. "Da geht es um bäuerliche Existenzen. Da geht es um Familien, die in ihrer Existenz bedroht sind", sagte Grillitsch. Er appelliere daher an die Entscheidungsträger und die Regierung "entsprechende Begleitmaßnahmen zu entwickeln". Es brauche Investitionshilfen, Umstiegshilfen und Markteinführungsprogramme für tierschutzgerecht produzierte Lebensmittel. Nötig seien aber auch Initiativen auf EU-Ebene für gleiche Tierschutz- und Wettbewerbsbedingungen.

Der Tierschutz sei aber auch eine Frage des Konsumverhaltens, meinte Grillitsch. "Alle Österreicher" seien aufgefordert, ihr Kaufverhalten zu überdenken. "Überzeugen Sie sich, das rot-weiß-rot in den Artikeln drinnen ist." Gefordert sei aber auch der Handel, Lebensmittel nicht ständig als Lockartikel zu missbrauchen.

SP-Parteichef Alfred Gusenbauer reagierte etwas verärgert auf Grillitsch. Es sei klar, dass "nicht alle völlig glücklich" sein könnten. Das sei aber das "Wesen eines Kompromisses". Daher erwarte er sich auch, dass alle zu dieser Einigung stehen "und nicht mit doppelter Zunge sprechen", meinte er in Richtung Grillitsch. In Inseraten des Bauernbundes seien "ganz gezielt" Tierschützer und die Opposition "ins Visier" genommen worden. Eine europäische Initiative würde er begrüßen, diese müsse aber auch das Verbot der Lebend-Tiertransporte enthalten, meinte Gusenbauer.

Mit einem lachenden, aber auch einem weinenden Auge nahm Scheuch das Tierschutzgesetz zur Kenntnis. Schließlich seien auch die derzeit geltenden Ländergesetze nicht so schlecht und beim neuen Bundesgesetz manche Dinge für die Bauern nicht leicht zu verstehen. Scheuch hält das Gesetz nur für verkraftbar, wenn entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden, um eine Schädigung der österreichischen Landwirtschaft zu verhindern. So forderte Scheuch etwa alle Parteien auf, ein Importverbot für Käfigeier anzustreben.

Die Grüne Vizechefin Eva Glawischnig verwies darauf, dass Anträge ihrer Parteien zur finanziellen Unterstützung bei den Umrüstungen im Ausschuss keine Mehrheit gefunden hätten. Das Gesetz stelle zwar einen großen ersten Schritt da, sehr viel bleibe aber noch zu tun - etwa bei den Jagd- und Fischereigesetzen, die teils nicht einmal EU-konform seien. Grundsätzlich gelte es, verstärkt eine Partnerschaft zwischen Landwirtschaft und Lebensmittel-Industrie zu etablieren.

(APA)