Kein Klagsrecht für Mütter
Konkret geht es bei letzterem Punkt darum, dass das Kind (und nicht nur das Gericht) ein Klagsrecht erhält, um seine Abstammung feststellen lassen zu können. Dies steht auch dem als Vater geltenden Mann zu. Mütter haben hingegen kein selbstständiges Klagsrecht. VP-Justizsprecherin Maria Fekter begründete diese Maßnahme derart, dass während der Minderjährigkeit des Kindes dieses ohnehin von der Mutter vertreten werden kann. Beim erwachsenen Kind wiederum solle die Mutter nicht gegen den Willen anderer Betroffener eine Vaterschaftsklage beginnen können - etwa wegen eines Rosenkriegs.
Ebenfalls nicht unumstritten in der Debatte war die Neuregelung der Erwachsenenadoptionen. Diese sieht vor, dass die beiden Personen mindestens fünf Jahre im gleichen Haushalt leben müssen, um eine Adoption durchführen zu können. Hinzu kommt, dass die Adoption nur dann möglich sein soll, wenn sie im Herkunftsland des Betroffenen ebenfalls gestattet ist.
Hier sah die Grüne Justizsprecherin Terezija Stoisits eine Regelung, die Zuwanderer diskriminiert. Sie plädierte dafür, die Erwachsenen-Adoption gleich ganz abzuschaffen, weil sie nicht mehr benötigt werde. Dies lehnte Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) ab. Es gebe wirklich keinen Grund, das Erwachsenen-Adoptionsrecht für sich selbst abzuschaffen, nur weil eine Reihe von Missbräuchen vorliege.
Einigkeit herrschte bei der Besserstellung der überlebenden Ehepartner im Erbschaftsrecht. Konkret werden ihre Rechte gegenüber Nichten und Neffen ausgeweitet. Konsens gab es auch bezüglich der Einschränkung des mündlichen Testaments, das als betrugsanfällig gilt. Künftig ist es nur noch möglich, in Notfällen vor zwei Zeugen ein Testament zu hinterlegen. Erforderlich ist, dass entweder Lebensgefahr oder die Gefahr besteht, dass man die Fähigkeit verliert, ein Testament zu errichten. Ein solches Nottestament soll bis drei Monate nach Beendigung der Notlage gelten, dann wird es ungültig. Für den FP-Abgeordneten Eduard Mainoni ist diese Änderung überfällig, gebe es die mündlichen Testamente doch nur noch in Ungarn.