Unter "Landesverrat" - ein Delikt "Vaterlandsverrat", für das Haiders Privatjustiz den Entzug des Wahlrechtes vorsieht, gibt es nicht - enthält § 252 des österreichischen Strafgesetzbuches das Folgende: "Verrat von Staatsgeheimnissen: Wer einer fremden Macht oder einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung ein Staatsgeheimnis bekannt oder zugänglich macht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen" (1). Weiter heißt es unter (2): "Wer der Öffentlichkeit ein Staatsgeheimnis bekannt oder zugänglich macht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen."
Nun erhebt sich die Frage, an welcher Stelle des Briefes, den Haider zum Vorwand seiner Raserei nahm - DER STANDARD hat ihn abgedruckt -, jenes Staatsgeheimnis begraben sein könnte, das Swoboda einer fremden Macht, einer überstaatlichen Einrichtung oder der Öffentlichkeit bekannt gemacht habe. Da liegt zunächst die Vermutung nahe, es könnte sich um die Passage handeln, wo es heißt, es gebe "auch ein Österreich, das sich massiv gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Nationalismus wendet".
Das hält einer genaueren Prüfung indes nicht stand, war es doch Jörg Haider selbst, der mit seiner innigen Freundschaft zu Wohltätern der Menschheit wie Saddam Hussein, mit seinen Bildungsurlauben an der amerikanischen Ostküste und seiner alle nationalen Schranken übersteigenden Begeisterung für Personen mit ausländischen Namen wie Bossi, Fini oder Le Pen der europäischen Öffentlichkeit bekannt machte, dass es ein Österreich, dem Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Nationalismus fremd sind, sogar dort gibt, wo man es gar nicht vermuten würde.
Der Rest von Swobodas Brief setzt eher auf Emotionen, sieht man von der Passage ab, in der es heißt: "Mit der FPÖ ist eine Partei an der Macht, die rassistische und fremdenfeindliche Argumentationen verwendet, um Stimmen zu gewinnen. Eine solche Haltung darf nicht mit einer Regierungsbeteiligung belohnt werden."
Dass Wolfgang Schüssel ebendiese Haltung mit Regierungsbeteiligung belohnte, dürfte sich in Europas Staatskanzleien ganz ohne Swobodas briefliches Zutun herumgesprochen haben; und dass die FPÖ rassistische und fremdenfeindliche Argumentationen verwendet, um Stimmen zu gewinnen, war nie ein Staats-, ja nicht einmal ein Parteigeheimnis. Das pfeifen immer wieder die Spatzen von den Dächern jenes "überparteilichen" Personenkomitees, das sich für die Ausbootung von Hans Kronberger zugunsten eines Umvolkers stark macht.