Für die Ansetzung des Referendums gegen Chavez sind 550.000 beglaubigte Unterschriften erforderlich. Sollte diese Zahl erreicht werden, würde die Abstimmung vor dem 8. August stattfinden. Oppositionsführer Enrique Mendoza erklärte, es seien mehr als genug Unterschriften zusammengekommen. Mehr als 700.000 Menschen hätten ihre Unterschrift bestätigt. Informationsminister Jesse Chacon erklärte hingegen, das Ergebnis spreche für die Regierung. Der Vorsitzende der Bewegung für die Fünfte Republik von Chavez, Dioadado Cabello, bezeichnete die Oppositionspolitiker als Lügner. "Sie haben nichts. Sie sind noch nicht einmal in die Nähe der Zahl gekommen."
Keine Unregelmäßigkeiten
Chavez soll sich inzwischen auch zu einem Referendum über seine Amtszeit bereit erklärt haben. Voraussetzung sei allerdings eine ausreichend große Zahl von Unterschriften für eine entsprechende Petition, sagte der ehemalige US-Präsident Jimmy Carter nach einem Gespräch mit Chavez am Sonntag in Caracas. Beim Verfahren zur Überprüfung der Unterschriften habe er keine Unregelmäßigkeiten festgestellt, sagte Carter. Das Carter-Zentrum in Atlanta und die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) beobachten die Überprüfung der Unterschriften für die Petition.
"Wenn sie mich schlagen, werde ich das Amt verlassen."
"Ich würde mich gerne einem Referendum stellen", sagte Chavez nach dem Treffen mit Carter. "Wenn sie mich schlagen, werde ich das Amt verlassen." Die Bevölkerung Venezuelas ist Beobachtern zufolge in zwei Lager gespalten - während die einen Chavez als Vorkämpfer der Armen betrachteten, sähen die anderen in dem Präsidenten einen autokratischen Staatschef ohne wirtschaftliche Kompetenz.
1,2 Millionen Unterschriften waren nicht anerkannt worden
Insgesamt rund 1,2 Millionen Menschen waren im südamerikanischen Land zwischen Freitag und Sonntag aufgerufen, ihre Unterschrift für die Abhaltung eines Amtsenthebungsreferendums zu bestätigen. Nur 1,9 der rund 3,4 Millionen Unterschriften, die von der Opposition bei der Antragstellung Ende 2003 vorgelegt worden waren, waren in erster Instanz von der Wahlbehörde CNE als gültig anerkannt worden. Rund 1,2 Millionen waren "vorläufig nicht anerkannt" worden. Die Betroffenen sollten deshalb in Gegenwart eines CNE-Beamten erneut unterzeichnen.