Wien - Die Staatsholding ÖIAG verzichtet auf eine Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse der VA Tech Hauptversammlung vom 29. April. Diese Entscheidung wurde laut ÖIAG-Aussendung nach eingehender Prüfung der Sachlage getroffen und trage vor allem dem Wunsch der Gesellschaft Rechnung. Entscheidend für den Klagsverzicht seien das hohe Kostenrisiko und der lange Zeithorizont für das Verfahren von voraussichtlich mehreren Jahren gewesen.

Die ÖIAG werde stattdessen an die Übernahmekommission einen Antrag auf Überprüfung eines allenfalls abgestimmten Verhaltens der Kovats-Gruppe bei der erwähnten Hauptversammlung stellen, heißt es weiters. Nach wie vor befürworte die ÖIAG die Durchführung einer Kapitalerhöhung bei der VA Tech.

Die ÖIAG hält an dem Linzer Technologiekonzern VA Tech 15 Prozent. Rund 13 Prozent gehören der Victory Industriebeteiligung um den Industriellen Mirko Kovats. Diese Gruppierung hatte bei der außerordentlichen Hauptversammlung der VA Tech am 29. April für einen Eklat gesorgt, indem sie die vom Vorstand und vom Aufsichtsrat der VA Tech AG befürwortete Genehmigung einer Kapitalerhöhung gemeinsam mit anonymen Aktionärsgruppen zu Fall gebracht hatte.

"Übernahmetatbestand"

Das Verhalten dieser Aktionärsmehrheit hat die Übernahmekommission auf den Plan gerufen. Sie prüft, ob beim Abstimmungsverhalten der Kovats-Gruppe im Gleichklang mit anderen Aktionärsgruppen , die bisher nicht der Kovats-Gruppe zugerechnet wurden, der "Übernahmetatbestand" ausgelöst worden sein könnte. Laut VA Tech-Satzung müsste nämlich eine Aktionärsgruppe, sobald sie mehr als 20 Prozent des Aktienkapitals hält, ein Übernahmeangebot legen. Käme die Übernahmekommission zu diesem Schluss, hätte die Aktionärsgruppe eine Pflichtverletzung begangen. Als Konsequenz hätte sie ihr Stimmrecht bei der Hauptversammlung vom 29. April verwirkt, und die auf dieser gefassten HV-Beschlüsse wären im Fall einer Anfechtungsklage nichtig. Damit wäre die erforderliche Dreiviertelmehrheit für ein genehmigtes Kapital seitens der Gesellschafter der VA Tech gegeben.

Wenn auch die ÖIAG auf eine Anfechtungsklage zur Sonderhauptversammlung der VA Tech verzichtet, können deren Beschlüsse von anderer Seite ausgehebelt werden. Laut Medienberichten von der Vorwoche habe bereits der VA Tech-Aktionär und Rechtsanwalt Georg Vetter beim Landesgericht Linz eine Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse der turbulenten Hauptversammlung eingebracht. Eine weitere Anfechtungsklage soll auch bereits der Geschäftsmann Rudolf Krtina über die "BA Beteiligungs- Immobilien und AnlagengesmbH", bei der er Geschäftsführer ist, eingebracht haben. (APA)