Besonders schlau hat sich die Regierungspartei ÖVP ja nicht angestellt, als sie ohne langes Überlegen die Anregung ihres blauen Juniorpartners übernahm, das Verhalten der SPÖ in EU-Sanktionszeiten von einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss prüfen zu lassen. Da konnte SP-Geschäftsführer Josef Cap genüsslich die diesbezüglichen Verfassungsbestimmungen zitieren, die klar festlegen, was untersucht werden darf: "Die Geschäftsführung der Bundesregierung", wobei die Mitglieder des National- und Bundesrates über alle Gegenstände ihrer Vollziehung befragt werden dürfen.

Nun, es wäre bestimmt unterhaltsam geworden, Auskunft über die Vollziehung der Geschäftsführung hinsichtlich der Sanktionen zu bekommen, bloß wäre Hannes Swoboda als EU-Mandatar die falsche Auskunftsperson gewesen. Das Ansinnen der FPÖ liefe also grundsätzlich auf eine Untersuchung der diesbezüglichen Regierungsunternehmungen hinaus.

Etwas in der Richtung dürfte der ÖVP, die so stolz auf ihre Verfassungsfestigkeit ist, wohl gedämmert sein, als sie mit Klubobmann Wilhelm Molterer an der Spitze zum ungeordneten Rückzug blies. Dabei klangen die Appelle von VP-Generalsekretär Reinhold Lopatka, die SPÖ möge sich einer "Beleuchtung" der Rolle Swobodas nicht verschließen, schon recht dissonant.

Wie aus einer strengen Untersuchung eine diffuse Beleuchtung wurde, ist jedenfalls erhellend für die strategische und inhaltliche Verfassung der schwarz-blauen Koalition in diesem EU-Wahlkampf. Amüsanterweise spielen ÖVP und FPÖ mit solchen Aktionen vor allem dem Mitbewerber in die Hände, den Letztere mittlerweile fürchten muss: Was beide hier geboten haben, ist Wasser auf die Mühlen einer im europäischen Kontext unbedeutenden Randerscheinung wie Hans-Peter Martin. (DER STANDARD, Printausgabe, 2.6.2004)