Wien - Außergewöhnlich lange - nämlich noch bis zum Freitag vor der Wahl um zwölf Uhr mittags - kann man sich bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde eine Wahlkarte ausstellen lassen, mit der man entweder auf einer Auslandsreise sofort oder am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal im Inland wählen kann. Während für die Briefwahl aus dem Ausland ein Zeuge (Österreichische Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat oder ein wahlberechtigter Unionsbürger) notwendig ist, muss man im Inland nur die Wahlkarte zur Wahl mitnehmen. Dies übrigens auch ins eigene Wahllokal, falls man doch "daheim" wählen will.

Wegen des Feiertags vor der Wahl wird heuer mit einer relativ hohen Zahl von Wahlkartenanträgen, aber einer insgesamt niedrigen Wahlbeteiligung gerechnet, was Voraussagen über das Wahlergebnis besonders unsicher macht.

Vor allem, wenn es um konkrete Mandate geht. Weil Österreich seit der EU-Erweiterung nur noch 18 Sitze zustehen, müssen die wahlwerbenden Gruppen ohnehin mehr als die im Gesetz vorgesehene Vierprozenthürde erreichen, um ins EU-Parlament zu kommen. Man kann davon ausgehen, dass ein Mandat zwischen 4,5 und 5,6 Prozent kosten wird - abhängig davon, wie sich die Stimmen verteilen. Die Mandatsberechnung erfolgt nach dem d'Hondtschen Verfahren. Dazu werden die bundesweit erreichten Stimmensummen der Parteien, die mehr als vier Prozent erreichen, nebeneinander geschrieben und dann durch die Zahlen 2, 3, 4, 5 und so weiter geteilt.

Weil 18 Mandate zu vergeben sind, gilt die 18.-größte dieser "Teilzahlen" als die so genannte "Wahlzahl". Die Stimmenzahlen der jeweiligen Parteien werden durch die Wahlzahl dividiert - die dabei entstehenden ganzen Zahlen sind die Zahl der Mandate. (Conrad Seidl/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 2.6.2004/red)