Verkauft oder gratis - so hat die Österreichische Auflagenkontrolle (ÖAK) früher unterschieden, wie eine Zeitung oder eine Zeitschrift unters Lesevolk gebracht wurde. Mit der Richtlinienreform, die nun erstmals umgesetzt wurde, ist dies komplexer geworden, soll zugleich aber mehr Transparenz gewährleisten, versichert der ÖAK-Verein.

Im Bereich der Verkaufsauflage wird nun zwischen dem Direktverkauf und dem Verkauf Gesamt unterschieden. Der Direktverkauf umfasst Abonnements, Einzelverkäufe etwa in der Trafik oder beim Kolporteur sowie den so genannten "Stummen Verkauf", also am Wochenende im "Sackerl". Der "Verkauf Gesamt" ist übergeordnet und umfasst den Direktverkauf sowie den Großverkauf. Letzterer liegt vor, wenn sechs bis 1.500 Exemplare einer Ausgabe an einen Großabnehmer verkauft werden - egal, ob via Abo oder im Einzelverkauf. Auch Bordexemplare in Flugzeugen oder Hotelexemplare werden hier eingeschlossen.

Neben Direktverkauf und Verkauf Gesamt kennt die ÖAK dann noch die "Sonstige Verbreitung", worunter der Verkauf von mehr als 1.500 Stück an einen Rechnungsempfänger ebenso fällt wie unentgeltlich verbreitete, also "verschenkte" Exemplare. Eine weitere Kategorie sind Mitglieder- und Kundenexemplare.

Neben diesen Definitionen der Verbreitungsart legt die ÖAK nun auch genau fest, wie viel man durch den Verkauf eines Exemplars erlösen muss, damit es auch wirklich als verkauft gelten darf, wurde am Donnerstag bei der Präsentation ausgeführt. Beispiel: Mancher Magazinverlag bewirbt Abonnements in Kombination mit Angeboten wie Computern, Digicams oder Handys. Wer ein solches Abo bezieht, zahlt für die zusätzliche Leistung monatliche Raten, der Bezug des Magazins ist quasi inkludiert.

Mittels einer Mindest-Erlösgrenze auf Basis des "normalen" Abo-Preises ermittelt die ÖAK nun, wie viel der Verlag überhaupt für das Abonnement einnimmt. Fällt der Erlös unter eine bestimmte Grenze, gilt fällt das Abo in die Kategorie der unentgeltlichen Verbreitung - im Gegensatz zu den früheren Richtlinien, nach denen es als voll bezahlt gegolten hätte. (APA)