Wien - Die kollegiale Führung in den österreichischen Krankenanstalten wurde in den siebziger Jahren eingeführt. "Sie sollte quasi eine "Demokratisierung der Krankenanstalten bringen", erklärte der Rechtsexperte der Wiener Ärztekammer, Thomas Holzgruber, im Gespräch mit der APA. Hatte bis dahin die ärztliche Direktion die "Alleinherrschaft" über ein Krankenhaus über, wurde ihr nun "kollegial" die Pflege- und Verwaltungsdirektion beigestellt.

Diese drei Partner in der Krankenhausleitung sind gleichberechtigt, erklärte Holzgruber: "Es gibt keinen Primus inter Pares." Im Krankenanstaltengesetz wurde das Instrument schließlich verpflichtend für alle Krankenhäuser vorgeschrieben, nicht aber für Pflegeheime.

Im Laufe der Zeit entpuppte sich die kollegiale Führung allerdings als zweiseitige Medaille: In Krankenhäusern, in denen die Zusammenarbeit funktionierte, zeigten sich positive Effekte. In anderen, in denen in der kollegialen Führung vor allem berufspolitische Diskussionen ausgetragen wurden, gab es nicht unbedingt eine effiziente Führung, wie schon in weiter zurückliegenden Debatten kritisiert wurde.

Das letzte Wort haben aber ohnehin die Eigentümer. In Wien ist dies etwa der KAV. (APA)