Konsequenzen
Auch der deutsche Bund der Steuerzahler forderte Konsequenzen, die auch niedrigere Steuersätze bringen würden. Dagegen sagte ein Eichel-Sprecher, mit den von Rot-Grün in Deutschland eingeführten Vorschriften zur Mindestgewinnbesteuerung und Teilwertabschreibung seien bereits die erforderlichen Änderungen erfolgt.
Der deutsche Mittelstand sei auf eine "realistische Wertermittlung in der Steuerbilanz angewiesen", erklärte Michelbach. Die von Vodafone vorgenommene Abschreibung auf eine "ungeheuerliche Luftblase" stelle jedoch eine "Perversion" dar, die mit ihren Kosten für den Steuerzahler nicht hinnehmbar sei. Vodafone machte nach der Übernahme von Mannesmann 2000 wegen der in der Folge stark gesunkenen Aktienkurse bei den Düsseldorfer Finanzbehörden Abschreibungen geltend, die sich laut Presseberichten auf 50 Mrd. Euro belaufen. Sollte sich der Konzern damit durchsetzen, müsste er in Deutschland auf Jahrzehnte keine Steuern zahlen.
Volkswirtschaftlich ist es "nicht akzeptabel"
Betriebswirtschaftlich sei es zwar "sinnvoll, dass ein Unternehmen unter Nutzung des Steuerrechts versucht, seinen zu versteuernden Gewinn zu drücken", sagte der Börsenexperte Wolfgang Gerke der "Rheinischen Post" (Montagausgabe). Volkswirtschaftlich ist es aber "nicht akzeptabel, dass der Steuerzahler einen Deal, bei dem die Kurse derart in die Höhe getrieben werden, mitbezahlt", kritisierte der Professor für Börsenwesen an der Universität Erlangen.
Der "pikante Fall" zeige, dass "die vielfältigen Abschreibungsmöglichkeiten im deutschen Steuerrecht dringend beschnitten werden müssen", sagte Steuerzahlerpräsident Karl-Heinz Däke dem Kölner "Express" (Montagausgabe).
Nicht mehr möglich
Die deutsche Regierung habe seit 1999 bereits wesentliche Gesetzesänderungen zur "nachhaltigen Verbesserung der Steuergerechtigkeit" vorgenommen, erklärte das Bundesfinanzministerium. Eine so weit reichende Abschreibung wie von Vodafone angestrebt sei heute nicht mehr möglich, sagte ein Ministeriumssprecher.
Teilwertabschreibungen dürfen - auch zum Zeitpunkt der Mannesmann-Übernahme schon - demnach nur bei dauerhafter Wertminderung und nicht schon bei bloßen Kursschwankungen steuerlich geltend gemacht werden. Zudem dürften Unternehmen seit diesem Jahr nur noch einen Teil ihres Gewinns mit Verlusten verrechnen und so die Steuerlast mindern, sagte der Sprecher. Eine Gesetzesinitiative sei deshalb nicht notwendig.
Prüfung